Antrag zur Verwendung von Erlösen aus einem Grundstücksverkauf für investive Maßnahmen an Schulen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Einnahmeerlöse aus dem Verkauf des kommunalen Grundstücks der ehemaligen Diesterwegschule (Diesterwegstraße 37) in Höhe von 1.000.000 € für zusätzliche investive Maßnahmen an kommunalen Schulen der Stadt (z.B. Brandschutzmaßnahmen oder Maßnahmen des Förderprogramms STARK III) einzusetzen.

Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das geänderte Finanzausgleichsgesetz

Ziel des Antrages ist sowohl die rechtliche Prüfung einer Klage wegen des Verstoßes der Finanzausgleichsregularien gegen die Landesverfassung als auch die Vorlage einer Beschlussvorlage zu deren Einreichung durch den Stadtrat. Aus Sicht der grünen Ratsfraktion entspricht die aktuelle Finanzausstattung weiterhin nicht den übertragenen Aufgaben, sodass Verpflichtungen der Stadt absehbar nicht durch Einnahmen gedeckt werden können.

Segen und Fluch der Fördermittel

Für falsche Prioritätensetzungen bei der Errichtung kommunaler Infrastruktur ist die Landespolitik ursächlich mitverantwortlich. Denn noch immer werden Förderprogramme mit fragwürdigen Folgen aufgelegt. Unsere Forderung ist daher, den Fördermitteldschungel endlich zu lichten. Die Kommunen sollten besser über den Finanzausgleich eine angemessene Investitionssumme zum Erhalt ihrer Infrastruktur erhalten um damit selbst hauszuhalten.

Prüfung von neuen Fördermöglichkeiten zum Breitbandausbau

Presseberichte vom Ende Januar 2012 zitieren Staatsminister Robra dahingehend, dass die Landesregierung ihre Ziele zur Komplettierung der Breitbandversorgung im Land bekräftigt und daher ihre Fördergrundsätze geändert habe, so dass nun auch die Beantragung von Fördermitteln zur Behebung von ‚weißen Flecken‘ durch die Großstädte Magdeburg und Halle möglich seien. Sollte sich diese Aussage bestätigen lassen, so sollte sich Halle schnellstmöglich um diesen nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehenden Fördermitteletat bewerben.

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