Verwendung der Stellplatzablösebeträge?

Auf Basis von § 48 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt legt die Stadt Halle mittels einer Stellplatzsatzung Bauherren die Pflicht auf, entweder PKW-Stellplätze zu schaffen oder einen Ablösebetrag zu zahlen. Nach Absatz 3 von § 48 der BauO LSA sind die derart erhobenen Mittel zweckgebunden für Parkeinrichtungen, Entlastung der Straßen von ruhendem Verkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen.

Wir fragen daher:

  1. Welche jährlichen Einnahmen hatte die Stadt Halle seit 2005 jeweils durch gezahlte Stellplatzablösebeträge?
  2. Für konkret welche Maßnahmen zur Beeinflussung oder Entlastung des Straßenverkehrs wurden diese Mittel seit 2005 verwendet? In jeweils welchem finanziellem Umfang?
  3. Hat die Stadtverwaltung bisher Mittel aus Stellplatzablöseeinnahmen für die Installation oder Pflege von Fahrradabstellanlagen verwendet oder plant sie das für die Zukunft?

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