Verwendung der Stellplatzablösebeträge?
Auf Basis von § 48 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt legt die Stadt Halle mittels einer Stellplatzsatzung Bauherren die Pflicht auf, entweder PKW-Stellplätze zu schaffen oder einen Ablösebetrag zu zahlen. Nach Absatz 3 von § 48 der BauO LSA sind die derart erhobenen Mittel zweckgebunden für Parkeinrichtungen, Entlastung der Straßen von ruhendem Verkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen.
Wir fragen daher:
- Welche jährlichen Einnahmen hatte die Stadt Halle seit 2005 jeweils durch gezahlte Stellplatzablösebeträge?
- Für konkret welche Maßnahmen zur Beeinflussung oder Entlastung des Straßenverkehrs wurden diese Mittel seit 2005 verwendet? In jeweils welchem finanziellem Umfang?
- Hat die Stadtverwaltung bisher Mittel aus Stellplatzablöseeinnahmen für die Installation oder Pflege von Fahrradabstellanlagen verwendet oder plant sie das für die Zukunft?
V/2012/10462
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)