Anfrage zum Stadthaus

In vergangenen Jahren erfolgten auf der Grundlage von Baubeschlüssen der Stadtratsgremien (vgl. BV VII/2021/02813 und VII/2022/04378) Reparaturen der marktseitigen Fassade und der Stuckdecke im Großen Saal des Stadthauses.

In der Stadtratssitzung am 27.10.2021 wurde darüber hinaus ein „Grundsatzbeschluss zur grundhaften Sanierung des Stadthauses“ gefasst (vgl. Beschluss zur BV VII/2021/03036). Konkret wurde die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes nebst Untersuchungen über Schäden und Mängeln an den verschiedenen Bauteilen beauftragt. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es: „Das Konzept soll eine Umsetzungsstrategie für die Sanierung, vorzugsweise in Bauabschnitten mit entsprechenden Prioritäten, sowie eine belastbare Kostenschätzung und Zeitkette enthalten, die eine bauabschnittsweise Umsetzung berücksichtigt. Auf der Basis des Sanierungskonzeptes soll ein Finanzierungskonzept entwickelt werden, insbesondere unter Einbeziehung sämtlicher denkbarer Förderprogramme.“ Geplant waren damals die Vergabe von Planungsleistungen im Jahr 2021 und entsprechende Untersuchungen + Konzepterstellung ab 2022.

Wir fragen:

  1. Im geänderten Baubeschluss zur Reparatur der marktseitigen Fassade und der Stuckdecke wurde eine Kostenprognose von 1,6 Mio. EUR angegeben. Welche Bau- und Baunebenkosten sind nach Fertigstellung der Reparaturarbeiten im Ergebnis für die Realisierung der Maßnahmen angefallen?
  2. Wie ist der aktuelle Stand der Erstellung eines Konzeptes für eine grundhafte Sanierung des Stadthauses? Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und welche sind ggf. noch ausstehend? Wann kann mit der Vorlage eines Sanierungskonzeptes nebst aktualisierter Kostenprognose gerechnet werden?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2023/06583
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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