Liebe Freund*innen,
am 25.10.2023 traten die Stadträt*innen zu gleich zwei Stadtratssitzungen zusammen – einer Sondersitzung mit nur einer Beschlussvorlage sowie der ordentlichen Stadtratssitzung.
Sondersitzung: AfD und CDU glänzen mit Abwesenheit
Die AfD-Fraktion hat den Stadtrat erneut verklagt, weil eine Mehrheit die Berufung eines von de AfD-Fraktion vorgeschlagenen sachkundigen Einwohners abgelehnt hatte. Die Stadtratsvorsitzende, die in solchen Angelegenheiten den Stadtrat als Ganzes vertritt, legte einen Beschluss vor, der ihr die Beauftragung eines Rechtsbeistandes in dieser Sache ermöglichte. Da die Frist für die Tagesordnung der ordentlichen Sitzung des Stadtrates bereits abgelaufen und eine Dringlichkeitsentscheidung entsprechend einer rechtlichen Klarstellung der Kommunalaufsicht ausgeschlossen war, wurde eine Sondersitzung anberaumt, die 1 Stunde vor der ordentlichen Sitzung stattfinden sollte. Leider warteten die anwesenden Stadträt*innen vergebens auf den Beginn dieser Sitzung, weil es große Teile der AfD- und der CDU-Fraktion nicht für notwendig hielten, zu erscheinen. Man kann vermuten, dass sie die Entscheidung bewusst verhindern wollten. Eine Mehrheit für den Antrag war sicher aber ohne die fehlenden Rät*innen war das Gremium nicht beschlussfähig. Aber die Aktion führe nur zu einer Verzögerung – Sondersitzung und ordentliche Ratssitzung verschoben sich um eine Stunde nach hinten und der erforderliche Beschluss konnte so trotzdem noch gefasst werden. Die Stadträt*innen von AfD und CDU wagten es nicht, auch bei der ordentlichen Sitzung u fehlen. Denn auch für sie gilt mit §54 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt eine Teilnahmeverpflichtung und die Stadtratsvorsitzende wies daher mit Recht in der Sitzung darauf hin, dass unentschuldigtes Fehlen mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann.
Ordentliche Sitzung: Tagesordnung
Mit etwas Verspätung begann dann um 14.22 Uhr die ordentliche Stadtratssitzung. Die aus unserer Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkte waren:
- Variantenbeschluss – Grundschule „Rosa Luxemburg“ – Schulstandort in der Trakehnerstraße 1, 06124 Halle (Saale) (VII/2023/05918)
- Verzicht Variantenbeschluss zur Umgestaltung der Emil-Abderhalden-Straße als Fahrradstraße (VII/2023/05923)
- Anfragen zu Finanzierung von Fluthilfeprojekten
Grundschule wird saniert und erhält modernen Anbau
In Halle-Neustadt brauchen wir mehr Schulplätze und deswegen schlägt die Stadtverwaltung vor, das Gebäude der ehemaligen Förderschule Makarenko in der Trakehnerstraße 1 umzubauen und künftig als Standort für die Grundschule Rosa Luxemburg zu nutzen. Hierzu wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie drei Varianten geprüft, die alle Vor- und Nachteile haben: 1) eine Sanierung des gesamten Gebäudes, 2) die Sanierung eines Teiles des alten Gebäudes und Anbau eines neuen Gebäudeteils und 3) kompletter Abriss und anschließender Neubau. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat, sich für Variante 2 zu entscheiden. Sie sei, so die Verwaltung, ein gutes Optimum bei Kosten und Umweltverträglichkeit. Ein vollständiger Neubau würde zwar bei den Betriebskosten auf Dauer am günstigsten sein und böte auch die Umsetzung des schulischen Raumprogrammes zu 100%. Allerdings wäre dies auch die teuerste Variante bezogen auf die Baukosten. Außerdem würde man durch den Abriss des Bestandsgebäudes eine Menge grauer Energie verschwenden (das ist die Energie, die bereits in den Bau des alten Gebäudes inklusive der dafür verwendeten Rohstoffe investiert wurde). Mit Blick auf das eben genannte Kriterium wäre natürlich die Sanierung des Bestandsgebäudes (Variante 1) besser. Allerdings lägen hier die Betriebskosten über den Varianten 2 und 3. Auch das Raumprogramm der Schule wäre so nur zum Teil umsetzbar und insbesondere bei der Barrierefreiheit müsste man erhebliche Abstriche machen. Deshalb soll es nun Variante 2 werden. Ein Teil des Bestandgebäudes wird abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt, der dann direkt an den sanierten Teil angeschlossen ist. Die Baukosten hierfür liegen in der Mitte zwischen kompletten Neubau und Sanierung (rund 18,1 Mio. EUR inklusive eines Puffers von rund 4 Mio. EUR für etwaige Kostensteigerungen). Die Diskussion im Stadtrat war schon sehr vom Wahlkampf geprägt. Unter anderem wurde anderen Fraktionen Kritik daran geübt, warum man den Kindern in Halle-Neustadt keinen Neubau gönne und man sie so gegenüber anderen Schulstandorten (zum Beispiel in der Innenstadt in der Schimmelstraße – hier ist ja der Neubau einer Grundschule geplant) benachteiligt. Das ist aus unserer Sicht ein vollkommen absurdes Argument. Denn die Schülerinnen und Schüler in der Neustadt bekommen eine moderne und schöne Schule, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Außerdem hinkt der Vergleich mit der Schimmelstraße, denn hier steht kein altes Schulgebäude und deshalb wird auch die Schule dort als Neubau entstehen. Am Ende folgte der Stadtrat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, zwei Stadträt*innen enthielten sich. Nun werden die konkreten Planungen beginnen und wir hoffen, bald einen entsprechenden Baubeschluss dazu beraten und beschließen zu können. Geplant ist eine Fertigstellung des Gebäudes bis zum 3. Quartal 2026.
Abderhaldenstraße soll Fahrradstraße werden
Ein weiterer Variantenbeschluss bzw. der Verzicht auf einen solchen stand mit Blick auf die Umgestaltung der Emil-Abderhalden-Straße auf der Tagesordnung. Hier schlug die Verwaltung vor, die Straße als Fahrradstraße zu sanieren. Die Umsetzung dieser von uns schon vor einiger Zeit vorgeschlagenen Idee würde zum einen den Zugriff auf Fördermittel ermöglichen und entspräche zum anderen auch den Erfordernissen des Radverkehrsplanes der Stadt. Wer die Straße kennt, weiß, warum selbst Autofahrer hier sehr vorsichtig sind. Dellen und holpriges Pflaster machen das Fahren darauf nämlich nicht nur für Radfahrer*innen schwierig. Im Vorschlag sahen erwartungsgemäß einige Fraktionen einen Affront gegen den Autoverkehr, obwohl sich auch für den die Situation nach einem Umbau deutlich verbessern würde. Deshalb stimmten am Ende auch acht Stadträt*innen dagegen. Dem nun mehrheitlich beschlossenen Variantenverzicht (denn es soll künftig nur noch die Variante Fahrradstraße weiterverfolgt werden) soll bald ein Baubeschluss folgen und die Stadtverwaltung hofft, die Maßnahme ab 2026 umzusetzen. Die aktuell geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 5,5 Mio. EUR, für die man aus einem Förderprogramm des Bundes 90% Förderung beantragen wird.
Was wird aus den noch nicht umgesetzten Fluthilfeprojekten?
In den Medien war es schon des Öfteren zu lesen: das Geld für die Fluthilfeprojekte wird am Ende nicht reichen. Einiges muss abgespeckt werden oder wird ganz gestrichen. Im Landtag gab es dazu eine Anfrage des bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Olaf Meister und wir haben als Ratsfraktion bereits im September nachgefragt, was das denn für uns als Stadt bedeutet. Die Antwort der Stadtverwaltung kam nun endlich und sie bestärkt uns bei unseren Bedenken. Für einige Großprojekte ist offensichtlich noch nicht klar, ob die Stadt einen Teil der Kosten am Ende selbst tragen muss. Einiges – das ist schon jetzt klar – muss die Stadt jetzt schon selbst bezahlen. Die Sanierung des Festplatzes am Gimritzer Damm steht nun komplett auf der Kippe. Insgesamt kommt da noch einiges an Kosten auf die Stadt zu.
***
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 19.40 Uhr. Wer sich die Sitzung noch einmal als Video ansehen möchte, findet einen Mitschnitt auf YouTube. Die Tagesordnung kann im Ratsinformationssystem nachgelesen werden. Am 22.11.2023 findet bereits die nächste Stadtratssitzung statt.
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