Antrag zum Schutz des Stadtgrüns bei Bauvorhaben

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Vorbereitung von Varianten- und Baubeschlüssen Planungen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Freiraum so vorzunehmen, dass ein möglichst umfassender Schutz des vorhandenen Stadtgrüns (Bäume, Großsträucher, Hecken, Rank- und Klettergehölzen) gewährleistet wird.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung von Bebauungsplanverfahren Planungen (bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gemeinsam mit dem Projektentwickler) so vorzunehmen, dass ein möglichst umfassender Schutz des vorhandenen Stadtgrüns (Bäume, Großsträucher, Hecken, Rank- und Klettergehölzen) gewährleistet wird.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Sowohl bei eigenen städtischen Bauvorhaben, als auch in Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen ist in vielen Fällen vorhandenes Stadtgrün von den geplanten Projekten betroffen. Lange bevor Stadtratsgremien mit den Projekten in Zusammenhang mit Variantenbeschlüssen und Beschlüssen zur Aufstellung von Bebauungsplänen befasst werden, erfolgen im Rahmen der Erstellung/Beauftragung von Planungen Vorentscheidungen über den Erhalt von Bäumen und anderen Gehölzen. Als Beispiele können die Umgestaltung der Grünanlagen am Universitätsring oder die Bebauungsplanverfahren im Bereich Charlottencenter sowie im Bereich Muldestraße benannt werden.

Vorgeschlagen wird, im Rahmen einer Grundsatzbeschlussfassung im Stadtrat dem Schutz des vorhandenen Stadtgrüns bei eigenen städtischen Bauvorhaben und bei Bebauungsplänen künftig eine noch höhere Priorität einzuräumen. Nur wenn von Anfang an bei Vorhabenplanungen der Wert von vorhandenem Stadtgrün angemessen Berücksichtigung findet, können Ziele wie die Verbesserung kleinklimatischer Bedingungen gerade in hitzebelasteten Stadtteilen und die Erhöhung von Biodiversität erreicht werden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen irgendwo am Rande des Stadtgebietes helfen hier nicht weiter.

Verwandte Artikel