Die Stadtverwaltung wird beauftragt, vor Entscheidungen über die Einreichung von Maßnahmen der energetischen Sanierung von städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Förderprogramms STARK III für die Förderphasen ab 2014 jeweils eine Beschlussfassung des Stadtrates zu den prioritären Projekten einzuholen.
Begründung
Mit dem Programm STARK III beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt, bis zum Jahr 2019 die energetische Sanierung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen und notwendige Breitbandanschlüsse zu fördern.
Nach Angaben der Stadtverwaltung in der Sitzung des Stadtrates am 28.03.2012 sollen für die erste Förderphase bis Ende 2013 als städtische Projekte der Stadt Halle lediglich das Schulbauvorhaben Auenschule und zwei Projekte aus dem Bereich Kindertagesstätten zur Entscheidung beim Land eingereicht werden.
Da die konkreten Förderbedingungen einerseits erst am 15. März 2012 veröffentlich wurden, andererseits aber bereits bis zum 11. Mai 2012 die Voranmeldungen für die geplanten städtischen Vorhaben nebst einzureichender Unterlagen realisiert werden müssen, konnte eine angemessene Stadtratsbeteiligung bei der Auswahl der konkreten zur Förderung vorgeschlagenen Projekte für diese erste Projektphase nicht erfolgen.
Die Stadtverwaltung hat auf mehrere Nachfragen in der Stadtratssitzung am 28.03.2012 mitgeteilt, dass für weitere Förderphasen Prioritätenlisten entwickelt werden sollen, die den Fachausschüssen und den Stadtrat zur Kenntnis gegeben werden sollen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung zur Sanierung von Schul- und Kindertageseinrichtungen eine originäre Aufgabe des Stadtrates darstellt, so dass die in Aussicht gestellte bloße Kenntnisnahme von Maßnahmen nicht ausreichend ist.
Vorgeschlagen wird daher, dass als Voraussetzung für die Einreichung von Projekten für künftige Förderphasen im Rahmen von STARK III eine Stadtratsentscheidung zu den konkreten Projekten festgelegt wird.
Status
mehrheitlich zugestimmt
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