Anfrage zu Bedingungen für Grundstücksverkäufe

Auf schriftliche Anfrage unserer Fraktion hat die Verwaltung aktuell über zur Veräußerung vorgesehene städtische Grundstücke informiert – vgl. Anfrage VI/2019/04782. Der Planansatz im Haushalt für entsprechende Erlöse in 2019 insgesamt liegt bei 6.982.600,00 Euro. Die meisten der benannten Grundstücke eignen sich nach der Darstellung für eine Wohnnutzung.

Wir fragen:

  1. Wurde bei Grundstücksverkäufen der Stadt seit dem Jahr 2015 der Verkauf an Bedingungen geknüpft, dass Erwerber/Investoren günstigen Wohnraum schaffen? Wie viele Fälle betrifft dies? Wie viel Wohnraum (Anzahl der Wohnungen/Wohnfläche) zu welchen Mietkonditionen wurde seither errichtet?
  2. Plant die Stadtverwaltung künftig bei Verkäufen von geeigneten städtischen Grundstücken/Gebäuden die Schaffung von günstigem Wohnraum als Vertragsbedingung in entsprechende Verträge die Schaffung von günstigem Wohnraum aufzunehmen? Wenn ja, welche Bedingungen werden dies konkret sein? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2019/04869
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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