Anfrage zur Nutzung von Räumen in kommunalen Schulen und von schulischen Sportstätten
Am 01.09.2021 hat der Stadtrat der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in kommunalen Schulen und schulischen Sportstätten sowie für die Nutzung des kommunalen Schülerwohnheims zugestimmt (VII/2021/02537). Über die Möglichkeit, kurz- oder langfristig Räumlichkeiten in Schulen bzw. schulischen Sportstätten außerhalb der Unterrichtszeiten zu nutzen, wird auf der Homepage des Freiraumbüros informiert.
Hinsichtlich der Vermietung fragen wir:
- Wie häufig wurden bzw. werden folgende Räume an welchen Schulen seit dem
01.09.2021 kurz- bzw. langfristig genutzt:- Aula über 300 Plätze,
- Aula über 200 Plätze,
- sonstige Räume bis zu 200 Plätze,
- Fach- und Werkräume,
- allgemeine Unterrichtsräume,
- Neben- und sonstige Räume unter 40m²,
- Therapieschwimmbecken der Förderschule „Schule am Lebensbaum“?
- Wie häufig wurden bzw. werden welche schulischen Sportstätten seit dem 01.09.2021 für folgende Zwecke kurz- bzw. langfristig genutzt?
- Nutzung von schulischen Sportstätten für sportliche Zwecke,
- Nutzung von schulischen Sportstätten während der Ferien,
- Übernachtung in Turnhallen,
- unterjährige Nutzungsüberlassung von Schulräumen als reguläre Horträume, an Hortträger in PPP-Schulen,
- Dreharbeiten/Drehgenehmigungen?
- Wie hoch waren die Gesamteinnahmen aus der Vermietung im Jahr 2022?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
VII/2023/05676
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)