Antrag zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor kommunikationsinduzierter elektromagnetischer Strahlung

Beschlussvorschlag:

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlung beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung mit folgenden Vorsorgemaßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten:

Die Stadt Halle erarbeitet ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept.

Die Stadt Halle strebt die Reduzierung bzw. Vermeidung lokal hoher Belastungen durch Konzentration von Mobilfunkantennen an bevorzugten Standorten an und nutzt dazu ein Dialogverfahren mit den Mobilfunkbetreibern zur Einigung über bestehende und geplante Standorte von Mobilfunkanlagen.

Die Stadt Halle informiert die Bevölkerung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen über die Risiken elektromagnetischer Strahlung und über Möglichkeiten, diese zu reduzieren.

Die Stadt Halle verwendet bei der Neuinstallationen oder Erneuerung von Kommunikationsinfrastruktur in Verwaltung, Kindergärten, Schulen und Bibliotheken möglichst kabelgebundene Lösungen.

gez. Marko Rupsch
(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

gez. Dr. Detlef Wend
(SPD-Fraktion)

gez. Dr. Regina Schöps, Yvonne Winkler
(Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM)

gez. Anja Krimmling-Schoeffler
(Fraktion DIE LINKE)

gez. Ulrich Peinhardt
(CDU/FDP-Fraktion)

Begründung:

Der Wunsch der Bevölkerung nach einer guten Versorgung mit mobilen Datendiensten ist gesellschaftlicher Konsens. Andererseits mehren sich auch kritische Stimmen, die im Rahmen wissenschaftlicher Studien vor negativen Auswirkungen der damit einhergehenden Zunahme elektromagnetischer Strahlung warnen. Im Sinne eines Ausgleichs zwischen diesen beiden Interessen streben die Antragsteller*innen einen tragfähigen Kompromiss an. Dieser soll sowohl den Kommunikationsbedürfnissen einerseits als auch dem größtmöglichen Schutz vor gesundheitlicher Schädigung andererseits Rechnung tragen.

Dialogverfahren:

Nach aktueller Rechtslage sind die Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Genehmigung von Mobilfunkanlagen sehr gering. Vor diesem Hintergrund schlägt die Beschlussvorlage vor, im Falle einer Antragstellung, aktiv das Gespräch mit dem Mobilfunkbetreiber zu suchen und gegebenenfalls nach einer Variante der Aufstellung zu suchen, die die Strahlungsbelastung der Anwohner*innen minimiert. Im Rahmen eines solchen Dialogverfahrens sind zum Beispiel alternative Standorte oder eine Minimierung der Sendeleistung zu prüfen.

Mobilfunk-Vorsorgekonzept:

In einem Mobilfunk-Vorsorgekonzept legt die Kommune im Rahmen ihrer Planungsbefugnisse Gebiete fest, die eines über die Anforderungen der 26. BImSchV hinausgehenden Schutzes bedürfen. Diese Vorgehensweise ist inzwischen durch die Rechtsprechung bestätigt, so z. B. in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.08.2012 (BVerwG 4 C 1.11).

Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen

Es gibt aus der Sicht der Antragsteller*innen einen erheblichen Informationsbedarf, insbesondere zu den Themen:

  • Kinderschutz (Regeln zur Handy-/SmartPhone-Nutzung an Schulen)
  • Jugendschutz (Aufklärung der Jugendlichen über die Gefahren der körpernahen Endgerätenutzung – kann zur Schädigung der Reproduktionsfähigkeit führen, ist embryotoxisch, beeinflusst den Hormonhaushalt, führt zu Konzentrationsstörungen)
  • allgemeiner Gesundheitsschutz (z.B. EMF-Vorsorge im häuslichen Umfeld)
  • gesunder Arbeitsplatz (z.B. Einrichtung strahlungsarmer Arbeitsplätze)
  • Mobilfunknutzung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten (Vermeidung von Schadensersatzansprüchen – siehe hierzu das Marconi-Urteil in Italien)

Hier sollte die Kommune selbst aktiv werden und auf verschiedenen Wegen (z. B. durch Mitarbeiter*innenseminare oder Informationen auf der Homepage der Stadt) entsprechende Angebote vorhalten. Inhaltliche Grundlage hierfür sollten die Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz sein (http://www.bfs.de/DE/themen/emf/emf_node.html).

Vermeidung von EMF-Emissionen in städtischen Einrichtungen:

Der Stadt kommt aus der Sicht der Antragsteller*innen eine besondere Vorbildfunktion zu. Daher sollten EMF-Emissionen insbesondere in Kitas, Schulen und auch Verwaltungsgebäuden vermieden werden. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel die Verwendung von schnurgebundenen Netzwerken eindeutig zu favorisieren. Dies sollte bei Neuanschaffungen und auch der Erneuerung bereits vorhandener Technik berücksichtigt werden.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2018/03718
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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