Anfrage zu Naturdenkmälern

Naturdenkmäler sind nach Bundesnaturschutzrecht rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Auf der Homepage der Stadt werden einige Naturdenkmale vorgestellt – vgl. http://www.halle.de/de/Verwaltung/Umwelt/Natur-und-Artenschutz/Schutzgebiete/Naturdenkmaeler/

Wir fragen:

  1. Wie viele Naturdenkmale gibt es aktuell auf dem Gebiet der Stadt Halle und welche sind das?
  2. Wie viele Naturdenkmale und welche genau sind in den vergangenen zehn Jahren neu hinzugekommen? Welche Bäume, Höhlen, Flächen etc. haben in den vergangenen zehn Jahren ihren Schutzstatus aus welchen Gründen verloren?
  3. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um in die Liste der Naturdenkmale aufgenommen zu werden? Wer hat diesbezüglich ein Vorschlagsrecht und wer entscheidet konkret über die Ausweisung als Naturdenkmal?
  4. In welcher Höhe wurden jährlich in den vergangenen fünf Jahren städtische Gelder für den Erhalt der Naturdenkmale eingesetzt? Gibt es ein gesondertes Budget für diese Ausgabe? Welche finanziellen Mittel stehen 2018 zur Verfügung?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2018/03727
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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