Anfrage zur Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum

Carsharing ermöglicht es Privathaushalten und Unternehmen, je nach Bedarf unterschiedliche Fahrzeuge zu fahren, ohne dass sie selbst eines besitzen müssen. Im März 2017 wurde im Bundestag ein Carsharinggesetz verabschiedet. Ab September 2017 können Kommunen für Carsharing-Fahrzeuge nunmehr separate und gebührenfreie Parkflächen ausweisen. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektro- und Hybridantrieben bevorzugen.

Aktuell erarbeitet beispielsweise die Stadt Leipzig ein Konzept, dass sowohl stationsbasierte als auch Carsharinglösungen ohne feste Stationen betrachtet. Dieses soll Ende des Jahres der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden – vgl. https://www.leipzig.de/news/news/leipzig-will-konzept-zum-carsharing-erarbeiten/.

Vor dem Hintergrund, dass auch in Halle inzwischen mehrere Carsharing-Anbieter aktiv sind, fragen wir:
Plant die Stadtverwaltung in Halle ebenfalls die Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum? Wenn ja, wann sollen entsprechende Maßnahmen untersucht und umgesetzt werden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2017/03287
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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