Grüne Fraktion legt Vorschlag für Geschwisterermäßigung vor
Die grüne Stadtratsfraktion hat aktuell vorgeschlagen, in der neuen städtischen Kostenbeitragssatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen eine eigene städtische Geschwisterermäßigung zu implementieren.
„Den Vorschlag der Stadtverwaltung zur Neugestaltung der Kostenbeitragssatzung können wir aufgrund zum Teil erheblicher finanzieller Mehrbelastungen für Mehrkindfamilien nicht hinnehmen“, so Dr. Inés Brock Stadträtin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die gesetzlich vorgegebene Geschwisterermäßigung des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt nicht die Situation von Familien, in denen Kinder in Horteinrichtungen betreut werden. Dies können wir nicht unverändert in unsere städtischen Regeln übernehmen. Beispielsweise würde eine Familie mit drei Kindern, von denen zwei Kinder den Hort besuchen (Betreuungsstufe 30h) und eines in der Kinderkrippe (Betreuungsstufe 50h) ist, künftig monatlich 316 Euro statt bisher 260 Euro für die Betreuung bezahlen. Für Familien mit vier Kindern steigen die Gebühren ins uferlose.“, so die bündnisgrüne Stadträtin weiter.
Im Fall, dass drei und mehr Kinder einer Familie ausschließlich in Kinderkrippe/Tagespflege bzw. in der Kita betreut werden, greift die neue landesgesetzliche Regelung. Die allermeisten Eltern werden also ab dem 1.1.2014 sogar finanziell entlastet. Da aber in den Konstellationen mit Hortbetreuung hohe Mehrbelastungen drohen, fordert die grüne Fraktion in einem Änderungsantrag bei Drei- und Mehrkindfamilien die Beitragsfreiheit für die ältesten Kinder und will diese Familien wie Zweikindfamilien behandeln. Konkret würde sich somit der insgesamt zu zahlende Betrag nur aus den Kostenbeiträgen für die beiden jüngeren Geschwister zusammensetzen. Die Beiträge für das dritte und jedes weitere Kind würden wegfallen.
Dr. Inés Brock abschließend: „Unser Vorschlag wird die Stadtkasse nicht übermäßig strapazieren, da die Regelung vergleichsweise wenige Familien betrifft. Diese Familien aber wird unsere Geschwisterermäßigung spürbar entlasten. Daher hoffen wir, dass auch eine Mehrheit im Stadtrat unserer Initiative folgen wird.“
Zum Hintergrund
Der Entwurf einer „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Halle (Saale)“ (Vorlagen-Nummer V/2013/11915) wird derzeit in den Ausschüssen des Stadtrates diskutiert. Eine abschließende Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt zur Satzung ist für die Sitzung am 27.11.2013 vorgesehen.
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