Verbesserung der Berichterstattung gegenüber BürgerInnenschaft und Stadtrat

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein System regelmäßiger schriftlicher Berichterstattungen zu wichtigen Arbeitsinhalten und strategischen Ausrichtungen der städtischen Ämter und Stabsstellen einzuführen, mit dem Ziel, die Weitergabe von Informationen an BürgerInnenschaft und Stadtrat nachhaltig zu verbessern.
  2. Zu diesem Zweck ist dem Stadtrat bis Oktober 2011 ein Konzept für die Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung

Grundlegend für die Stadtratsarbeit und die Auseinandersetzung der BürgerInnen mit der Entwicklung unserer Stadt sind umfängliche Kenntnisse über die Arbeitsinhalte und -ziele der Stadtverwaltung sowie die Ergebnisse städtischen Handelns. Mehr Transparenz ermöglicht dem Stadtrat ein tiefgründiges Arbeiten und liefert darüber hinaus den Bürgerinnen und Bürgern umfassende Einblicke.  Dies erfordert die kontinuierliche Weitergabe eben dieser Informationen in Form von aussagekräftigen Berichten und Konzeptionen sowie in bestimmten Bereichen aktuellen Mitteilungen in kürzeren Intervallen.

In Halle werden dem Stadtrat nur sehr spärlich Berichte bzw. Konzeptionen zugearbeitet – so zum Beispiel die beiden Berichte im Rahmen der Familienberichterstattung (2009), der Seniorenbericht (2010) sowie das Sportprogramm (2011). In der Regel aber beschränkt sich die Berichterstattung entgegen dem Beschluss des Stadtrates zur Transparenzsteigerung und Verbesserung der Stadtratsarbeit (V/2009/08246) weiterhin auf mündliche Wiedergaben in den Fachausschüssen. Offen bleiben damit Fragen der strategischen Ausrichtung, der Planung und Schwerpunktsetzung – eine tiefgründige Auseinandersetzung mit Inhalten ist nicht möglich.

Aus diesem Grund fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung auf, die aktuell praktizierte Informationspolitik auf den Prüfstand zu stellen und dem Stadtrat einen Vorschlag für eine verbesserte Weitergabe von Informationen vorzulegen. Insbesondere sollte durch die Stadtverwaltung dargelegt werden, welche Berichte in Zukunft regelmäßig erarbeitet werden können. Wir regen an, dass dazu grundsätzlich die regelmäßige jährliche Berichterstattung durch die Beauftragten der Stadt (Migrations-, Gleichstellungs-, Behinderten-, Senioren- und Kinderbeauftragte) gehört.  Gegenstand der Berichte beispielsweise der Beauftragten sollte die Darstellung von Arbeitsinhalten, -ergebnissen und Zielsetzungen sein.

Weitere Anregungen könnte die in Anlage 1 beigefügte Übersicht über die Berichterstattung im Stadtrat der Stadt Magdeburg und der Ratsversammlung der Stadt Leipzig liefern.

Anlage

schriftliche Berichterstattung in den Stadtratssitzungen der Städte Magdeburg und Halle bzw. der Ratsversammlung in Leipzig im Jahr 2010 (Auswahl)

Status

in Beratung

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