Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Flughafen Leipzig/Halle vom 17.07.09?

Der 7. Änderungsplanfeststellungsbeschluss (7.Änd.PFB) der Landesdirektion Leipzig zum Flughafen Leipzig/Halle vom 17.07.09 enthält nicht nur Festlegungen zur Erweiterung des sog. Nachtschutzgebietes, sondern – durch die ausdrückliche Erwähnung in der Begründung – auch eine Legitimierung der jetzigen Flugrouten, die nicht Gegenstand der Planfeststellung vom 4.11.04 waren (siehe S.34/35).  Ebenfalls findet sich eine erneute Abwägung (S.57ff.) mit dem Ergebnis, dass aktive Schallschutzmassnahmen z.B. Betriebsbeschränkungen als „untunlich“ verworfen werden. Der 7.Änd.PFB lag vom 24.08.-07.09.09 ausschließlich in den vom neuen Nachtschutzgebiet betroffenen Gemeinden aus.

„Die Flugroutenführung und -belegung am ausgebauten Flughafen Leipzig entspricht weitgehend nicht den Auswirkungsbetrachtungen und der Abwägung in der Planfeststellung vom 04.11.2004. Die betriebliche Realität zeigt, dass fast 90% der An- und Abflüge in der Nacht in Betriebsrichtung 26 von der Piste 26L abfliegen (in der Planfeststellung wurde eine Gleichverteilung angenommen).“   (Dipl.-Ing. Architekt Faulenbach da Costa /fdc Airport Consulting, Offenbach)

Durch den 7.Änd.PFB wird die bestehenden Flugroutenführung und -belegung festgeschrieben und folgende Fakten geschaffen:

(1) Die ungewöhnlich breiten und die Innenstadt Halles umgebenden Flugerwartungsgebiete verhindern nachhaltig die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Halle.

(2) Bei dem mit dem Planänderungsbeschluss zu erwartenden Fluglärm, werden künftig weite Bereiche von Siedlungsflächen der Stadt Halle mit erheblichen Lärmbelastungen und in der Folge mit Siedlungsbeschränkungen rechnen müssen. Grundstücke werden unverkäuflich sein, Immobilienwerte sinken. Dadurch wird die Bevölkerungsentwicklung negativ beeinflusst.

(3) Mit der Änderung der Flughöhe von 4.000 m auf 1.500 m unmittelbar über dem Stadtbereich wird das Stadtgebiet zur grundsätzlichen Einflugschneise. Die Stadt Halle wird extrem verlärmt, mit Zustimmung der Fluglärmkommission.

(4) Die ursprüngliche Planung des Luftfahrtbundesamtes wurde hier nicht beachtet und ist damit hinfällig (Neukonzeption der Standard-Instrumentenabflug- und Standard-Instrumenten-Anflugverfahren am Flughafen Leipzig/Halle, Lärmschutzabwägung vom 17.4.2007, Frau Dr. Risch). Laut diesem Dokument war kein Überflug von Siedlungsflächen der Stadt Halle vorgesehen.

Ich frage:

  1. Wurde die Stadt bzw. andere öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt bei der Erstellung der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses einbezogen?
  2. Welche negativen gesundheitlichen (z.B. Lärmimmissionen) bzw. ökonomischen (z.B. ein Sinken der Grundstückwerte, Rückgang von Investitionen u.a. bei dem Gewerbegebiet an der A 14) könnten durch den 7.Änd.PFB entstehen?
  3. Wäre die Stadt Halle bereit, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Daseinsvorsorge nachzukommen und eine Klage gegen den Änderungsbeschluss zu prüfen und bis zum Ergebnis der Prüfung die Klagefrist zu wahren?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2009/08241
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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