Antrag zur Untersuchung der Wasserqualität der Saale

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, an vier geeigneten Probeentnahmestellen verteilt im Stadtgebiet künftig im Monatsabstand mikrobiologische Untersuchungen für die Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli im Wasser der Saale fach- und DIN-gerecht durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind regelmäßig zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten zu veröffentlichen. An den Badestellen ist auf die Veröffentlichungen hinzuweisen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Das Baden in der Saale ist – soweit es nicht wegen anderen Nutzungen (u.a. Schifffahrt) oder aufgrund besonderer Gefahren (u.a. durch Strömungen) im Einzelfall verboten ist – wasserrechtlich als Gemeingebrauch geregelt, so dass die Benutzung grundsätzlich eigenverantwortlich erfolgt.

An mehreren Stellen im Stadtgebiet sind inzwischen kleine Badestellen zu finden. Am bekanntesten ist der Saalestrand auf der Ziegelwiese, wo in den Sommermonaten zahlreiche Menschen in der Saale baden. Per Schild rät die Stadt dort vom Baden ab, da Wasserqualität und Saalestrand nicht überwacht werden und die Saale ein Fließgewässer und Verkehrsweg sei. Mit einem zweiten Warnschild wird auf die Gefahr des Ertrinkens
hingewiesen.

Mit Ratsbeschluss vom 28.04.2021 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, mit geeigneten Warnmaßnahmen die gesundheitlichen Gefahren zu minimieren, die sich aus dem Eintrag von Abwässern aus der Mischwasserkanalisation für Badende besonders nach Starkniederschlägen ergeben. Umgesetzt hat die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss über die Bereitstellung von allgemeinen Informationen auf der städtischen Homepage.

Vorgeschlagen wird, künftig zum Schutz der Badenden zusätzlich regelmäßige Analysen der Wasserqualität hinsichtlich bestimmter mikrobiologische Parameter zu veranlassen, die als Indikatoren für Krankheitserreger gelten. Die Bevölkerung sollte dann in geeigneter Form über die festgestellten Ergebnisse hinsichtlich fäkalbelasteten Abwässer und insbesondere bei Überschreitungen von Grenzwerten regelmäßig informiert werden.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2023/05670
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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