Planungsvorgaben für Merseburger Straße anpassen

Im April 2014 stimmte die Mehrheit des Stadtrates für einen CDU-Antrag, der bei der Umsetzung des Stadtbahnprogrammes in der Merseburger Straße eine generelle vierstreifige Ausführung festschreibt, also jeweils zwei Fahrstreifen für den Autoverkehr in beide Richtungen. Diesen Beschluss hat die HAVAG entsprechend der räumlichen Möglichkeiten in den Abschnitten Merseburger Straße Nord und Mitte berücksichtigt. Die Maßnahmen sind bereits teilweise baulich umgesetzt bzw. die entsprechenden Baubeschlüsse gefasst.

Es bleibt noch der Abschnitt Merseburger Straße Süd, für den bereits bei der Beschlussfassung damals klar war, dass es im wörtlichen Sinne eng werden kann. In einer Präsentation im Planungsausschuss im April 2016 machte die Stadtverwaltung auf die Probleme aufmerksam, die sich aus einer generellen Vierstreifigkeit ergeben. Zum einen müsste dafür eine geschützte Baumallee gefällt werden. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Beim Bau einer Straße kann dies eigentlich nur die verkehrliche Auslastung sein, die ist aber in der Prognose zu gering. Zum anderen würde der regelkonforme Ausbau der Straße inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen (Rad- und Fußwege) den Abriss von Gebäuden erfordern und auch dies wäre nur aus triftigen Gründen möglich.

In Kenntnis dieser Problematik ist die Stadt bereits auf der Suche nach Alternativen und prüft die Verlängerung der Osttangente nach Süden. Das würde eine verkehrliche Entlastung für die Merseburger Straße schaffen. Unabhängig davon, ob diese bei den aktuellen Verkehrsprognosen überhaupt erforderlich ist, fordern wir, im betreffenden südlichen Abschnitt auf die Vierstreifigkeit zu verzichten. Wir haben deshalb im Stadtrat den Antrag gestellt, den Beschluss aus dem Jahr 2014 aufzuheben.

Eine Zustimmung des Stadtrates zu unserem Antrag würde lediglich Auswirkungen auf diesen letzten Bauabschnitt haben. Hierzu gibt es aktuell noch keine Varianten- oder Baubeschlüsse. Es geht ausschließlich um die Vorgaben für die Planer*innen, die sich um eine Lösung der oben beschriebenen Probleme bemühen. Ein Verzicht auf die Vierstreifigkeit erleichtert diese Bemühungen erheblich und wäre zudem dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen angemessen.


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