Der im KiföG des Landes Sachsen-Anhalt definierte Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt keine Zeiten tatsächlicher Abwesenheiten wie z.B. Urlaub, Krankheit sowie Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals. In der Praxis führt dieser Umstand dazu, dass die vorgeschriebene Mindest-Fachkraft-Kind-Relation zeitweise nicht abgesichert werden kann. Dies ist zulässig, solange die Einhaltung der Relation im Jahresmittel rechnerisch gewährleistet ist. Wir fragen:
- Wie stellt sich das monatliche Verhältnis der Brutto- und Nettozahlen bezogen auf die Personalstunden in den einzelnen Kindergrippen und einzelnen Kindergärten des Eigenbetriebes Kita in der Stadt Halle für das Jahr 2017 dar?
- Wie stellt sich das monatliche Verhältnis der Brutto- und Nettozahlen bezogen auf die Personalstunden in den einzelnen Kindergrippen und einzelnen Kindergärten der freien Träger in der Stadt Halle für das Jahr 2017 dar?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
Verwandte Artikel
Anfrage zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Transparenz städtischer Bauvorhaben
In der Ratssitzung am 22.11.2023 wurde vom Stadtrat einem Antrag unserer Fraktion zur Transparenz städtischer Bauvorhaben zugestimmt, auch die Stadtverwaltung hatte zuvor eine Zustimmung empfohlen – vgl. Beschluss zu Antrag…
Weiterlesen »
Anfrage zu Stellen nach § 16i SGB II innerhalb des Eigenbetriebes für Arbeitsförderung
Bei der Maßnahme nach § 16i SGB II handelt sich um die Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses über fünf Jahre. Für langzeitarbeitslose Menschen ist diese Maßnahme also von hoher Attraktivität. In…
Weiterlesen »
Anfrage zum Stand der Erstellung des Abfallvermeidungskonzeptes
Mit Stadtratsbeschluss vom 30.03.2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH und unter der Beteiligung der Öffentlichkeit, bis spätestens Juli 2023 unter Berücksichtigung der in…
Weiterlesen »