Beschlussvorschlag:
Für die Finanzierung von neuen künstlerischen Vorhaben an geeigneten Standorten im Stadtgebiet sowie die Pflege und Instandsetzung des Bestandes von Kunstwerken im öffentlichen Raum werden ab dem Haushaltsjahr 2016 Finanzmittel in Höhe von 1,5 % der jährlichen städtischen Hochbaukosten in den städtischen Haushalt eingestellt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für eine Beratung in den Stadtratsgremien im Juni 2015 eine Richtlinie zur Förderung von „Kunst im öffentlichen Raum“ zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 30.01.2013 hat der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit eine stetige Aufwertung des Stadtbildes durch Förderung und Realisierung von bildender Kunst im öffentlichen Raum umgesetzt werden kann (vgl. Antrag der Fraktion DIE LINKE. V/2013/11360). Prüfergebnisse hat die Stadtverwaltung sodann in der Sitzung des Kulturausschusses im April 2014 vorgestellt und dabei vorgeschlagen, im städtischen Etat künftig einen gesonderten Haushaltstitel für die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum/Kunst am Bau zu realisieren. Entsprechende Mittel sollten über an Bauvorhaben der Stadt gekoppelte prozentuale Budgets bereitgestellt werden.
Entsprechend dem Vorschlag der Stadtverwaltung wird beantragt, künftig Finanzmittel in Höhe von 1,5 % der jährlichen städtischen Hochbaukosten für die Finanzierung von Kunstprojekten im Stadtraum zu verwenden. Allerdings sollten diese finanziellen Mittel nicht wie bei vielen „Kunst am Bau“ – Richtlinien anderer Städte direkt an konkrete Hochbaumaßnahmen gebunden sein, vielmehr sind künstlerische Vorhaben an unterschiedlichsten Standorten der Stadt denkbar. Eine derartige städtische Förderung kann dazu beitragen, die zahlreichen in Halle lebenden Bildenden Künstlern in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Hinsichtlich der konkret zu fördernden Aspekte, der Einbeziehung von Experten sowie der Regularien von Ausschreibungen, Wettbewerben und Vergaben sind entsprechende Regelungen in eine städtische Förderrichtlinie aufzunehmen, die vom Stadtrat beraten und beschlossen werden sollte. Vorgeschlagen wird, eine solche Richtlinie im Junistadtrat 2015 zu verabschieden.
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