Antrag zur Erstellung eines Rahmenplans für das Gebiet am Steg

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Rahmenplanung für eine zukünftige Neubebauung des Gebietes am Steg (begrenzt von Glauchaer Straße, Lange Straße, Steg und Moritzzwinger) zu erarbeiten und im Oktober 2015 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Das Gebiet in der historischen Ortslage Glaucha war bis in die 1960er Jahre vorgründerzeitlich geprägt. Danach wurde die historische Bebauung nahezu vollständig abgebrochen. Ab den 1970er Jahren wurden auf dem Gelände zwei Punkthochhäuser und eine Einkaufs- und Freizeit“passage“ errichtet. Weite Teile blieben unbebaut und brach. Die beiden Hochhäuser wurden in den letzten Jahren abgebrochen, die Passage ist ruinös.

Mit der Errichtung der Saaleklinik unmittelbar vor der Passage wurde der Auftakt für eine Neubebauung gemacht. Schon hier zeigt sich, dass diese kaum auf städtische Räume reagiert (nicht in der Flucht der Mauerstraße; keine Ausbildung einer Ecksituation zum Glauchaer Platz; solitärer Baukörper, der eine Einbindung in eine Blockrandbebauung nicht zulässt).

Aktuell stehen weitere Bauvorhaben mit der Schulsporthalle und einem Kindergarten in diesem Karree an (siehe auch Anfrage VI/2015/00532). Erste Entwurfsskizzen verstärken die Befürchtung, dass derzeit eine geordnete städteräumliche Planung nicht verfolgt wird. Die Konsequenz wäre, dass sich die Vermarktungs- und Entwicklungschancen für die Restflächen erheblich verschlechtern und somit zu befürchten ist, dass diese auf lange Sicht unbebaut bleiben. Eine städtebauliche Entwicklung würde damit stark behindert.

Nicht zuletzt handelt es sich um eine direkt an die Altstadt anschließende Fläche, keine 500 m Luftlinie vom Marktplatz entfernt. Als Scharnier zwischen dem gründerzeitlichen Wohngebiet Glaucha und der Altstadt kommt dem Karree eine besondere Bedeutung zu.

Mit dem Antrag wollen wir als niedrigschwellige Maßnahme eine geordnete Entwicklung des Gebietes befördern ohne die derzeitigen Bauvorhaben zu verzögern. Ein Rahmenplan könnte parallel zu den aktuellen Planungen erarbeitet oder ggf. an ein externes Planungsbüro vergeben werden.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/00603
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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