Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtrat der Stadt Halle im Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten im I. Quartal 2011 über die bisher realisierten Maßnahmen zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes und den aktuellen Sachstand bei der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stadt zu unterrichten.
Begründung
Zum Schutz der Bevölkerung vor Umgebungslärm wurde in der Stadt Halle im Jahr 2008 entsprechend der sog. EG-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Eine förmliche Beschlussfassung über den Aktionsplan im Stadtrat erfolgte nicht. Auf der Homepage der Stadt Halle ist bisher lediglich ein Entwurf des Aktionsplanes veröffentlicht.
Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es notwendig, dass der Stadtrat von der Stadtverwaltung zum Stand der Umsetzungen der im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen und über die in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehenen Projekte in den dargestellten Bereichen:
- Vermeidung von Kfz-Verkehr
- Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln
- Bündelung und räumliche Verlagerung von Kfz-Verkehr
- Verträgliche Abwicklung des Kfz-Verkehrs
- Straßenraumgestaltung
- Baulicher Schallschutz
informiert wird, da eine entsprechende Untersetzung der Maßnahmen im Haushalt der Stadt durch den Stadtrat erfolgen muss.
In einer 2. Stufe der EU-Lärmkartierung sind bis zum 30.6.2012 strategische Lärmkarten für Straßenabschnitte zu erstellen, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von mehr als 8.200 Kfz /24h (3 Mill. Kfz/Jahr) aufweisen. Die Erarbeitung der entsprechenden Aktionspläne hat für die ermittelten Lärmschwerpunkte dann bis 2013 zu erfolgen. Zur Darstellung der von der Stadtverwaltung geplanten Realisierung der Aufgabe und insbesondere der vorgesehenen Bürgerbeteiligung ist eine Unterrichtung des Stadtrates wünschenswert.
Status
in Beratung
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