[Halle (Saale), 13.08.2026] Bundesumweltminister Carsten Schneider hat angekündigt, im zweiten Halbjahr einen Vorschlag vorzulegen, um Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Für die Kommunen könnte das eine dringend notwendige finanzielle Entlastung bringen: Hitzeschutz liegt bislang vollständig bei Ländern und Städten und ist für die Kommunen eine freiwillige Leistung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im halleschen Stadtrat begrüßt das Vorhaben und hofft, dass daraus eine spürbare Entlastung für die Städte wird.
Schneider hat sein Ziel deutlich benannt: Der Bund brauche im Grundgesetz eine Kompetenz für Handeln und für Ausgaben, die er bisher nicht habe. Derzeit kann er kommunale Maßnahmen wie Verschattung oder die Kühlung öffentlicher Gebäude nur mühsam als Modellprojekte finanzieren. Als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern würde daraus eine dauerhafte Beteiligung – in diesen Bereichen trägt der Bund mindestens die Hälfte der Ausgaben.
„Für eine Stadt wie Halle wäre das ein echter Unterschied. Bisher konkurriert jeder neue Trinkbrunnen, jede neue Baumpflanzung, jede Verschattung finanziell mit Pflichtaufgaben, die wir erfüllen müssen. Wenn der Bund dauerhaft mitfinanziert, können wir Hitzeschutz endlich einplanen, statt ihn Jahr für Jahr neu gegen etwas anderes abzuwägen“, sagt Stadtrat Wolfgang Aldag.
Die Lücke wird in den kommenden Jahren noch sichtbarer. Mit dem Ausführungsgesetz zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz überträgt das Land die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Für deren Erstellung gleicht das Land die Kosten aus, für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs nicht. Auch Förderprogramme lösen das nicht: Wo der Eigenanteil im städtischen Haushalt nicht darstellbar ist, wird selbst bei hohen Fördersätzen kein Antrag gestellt.
Hitzeschutz ist zugleich Gesundheitsschutz und eine soziale Frage. Betroffen sind vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, kleine Kinder und Menschen ohne Wohnung. Wer wenig Einkommen hat, wohnt im Zweifel in einer schlechter gedämmten Wohnung, auf weniger Quadratmetern und ohne Garten.
„Wir haben in diesem Sommer erlebt, was auf uns zukommt – erst die stärkste je gemessene Hitzeperiode in Sachsen-Anhalt, jetzt die nächste heiße Phase. Halle ist eine der wärmsten und trockensten Regionen Deutschlands mit einer dicht bebauten, stark versiegelten Innenstadt. Wer hier keinen kühlen Rückzugsort hat, ist auf das angewiesen, was die Stadt bereitstellt. Genau deshalb darf das nicht länger vom Kassenstand abhängen“, so Fraktionsvorsitzende Melanie Ranft.
Mit ihrer Unterstützung reiht sich die Fraktion in eine breite Front ein. Der Deutsche Städtetag hat Ende Juni einen entsprechenden Beschluss gefasst, der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die Aufnahme ins Grundgesetz ausdrücklich und beziffert den bundesweiten Bedarf allein für Klimaanpassung auf mindestens acht Milliarden Euro jährlich. Auch der Sozialverband VdK und die Deutsche Stiftung Patientenschutz haben sich dafür ausgesprochen. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, eine solche Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die Fraktion erwartet deshalb von der künftigen Landesregierung Sachsen-Anhalts, dass sie das Vorhaben im Bundesrat unterstützt.
