Anfrage zum Badeverbot im Hufeisensee

Mit Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ im Jahr 2015 wurde die planungsrechtliche Grundlage für mehrere Badebereiche am Hufeisensee geschaffen. Entsprechende Sandstrände wurden dann auch errichtet, allerdings wurde der See auch danach nicht für das Baden freigegeben und die Badestrände wurden zu Liegewiesen umdefiniert. Hintergrund der Nichtfreigabe für das Baden war u.a. das Ergebnis von Messungen an insgesamt 18 Messstellen im See und die zeitweilige Feststellung von geringen Mengen an giftigen Chemikalien (Vinylchlorid) an zwei der Messstellen. Auch an Grundwassermessstellen in Freiimfelde und in Büschdorf waren Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Der Hufeisensee wird von Norden durch zufließendes Grundwasser gespeist.

Mit einer Pressemitteilung der Stadt vom 07.07.2022 hat die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee als Badegewässer weiterhin bisher nicht zugelassen und das Baden verboten ist. Zur Begründung wird einerseits darauf verwiesen, dass nach wie vor punktuell Einträge von Grundwasser mit erhöhten Gehalten an leichtflüchtigen Kohlenwasserstoff-Verbindungen nachgewiesen worden seien, die krebserregend seien und die nicht ohne erheblichen Aufwand unterbunden werden können. Andererseits sei gutachterlich festgestellt worden, dass Teile der Böschungen nicht dauerstandsicher ausgebildet sind (Böschungsbewegungen, Rutschungen, Abstürze von Böschungsschulter oder Böschungsfläche). (vgl. https://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseportal/Nachrichtenarchiv/index.aspx?NewsID=48407&Page=1&Year=0&Month=0&Option=1&Search=Hufeisen)

Seit sehr vielen Jahren wird der See von vielen Hallenser*innen und Gästen zum Baden genutzt. Aktivitäten der Stadtverwaltung, das ausgesprochene Badeverbot durchzusetzen (abseits des Aufstellens von Schildern), sind nicht bekannt geworden.

Wir fragen:

  1. Inwiefern und in welchem Umfang wurden seit 2018 Grenzwertüberschreitungen bei Vinylchlorid im Grundwasser an relevanten Messstellen in Freiimfelde und Büschdorf festgestellt? Welche Konsequenzen wurden aus ggf. vorhandenen Grenzwertüberschreitungen gezogen? Bitte die Messwerte tabellarisch darstellen!
  2. Inwiefern und in welchem Umfang wurden seit 2018 Grenzwertüberschreitungen bei Vinylchlorid bei entsprechenden Messungen im Hufeisensee an den einzelnen Messpunkten festgestellt? Bitte die Messwerte tabellarisch darstellen!
  3. Gesonderte Grenzwerte für Vinylchlorid und halogenierte Kohlenwasserstoffe in Badegewässern existieren nicht. Aus welchen Gründen wurden/werden in Ermangelung von Grenzwerten für Vinylchlorid und leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen in Badegewässern für die Beurteilung einer möglichen Gesundheitsgefahr Trinkwasser-Grenzwerte herangezogen?
  4. Ist eine Aufhebung des Badeverbotes in Teilbereichen des Sees denkbar?
  5. Sollten relevante Grenzwertüberschreitungen weiterhin im Grundwasser bzw. im Wasser des Hufeisensees nachgewiesen worden sein, plant die Stadt aktuell Bodensanierungs- oder anderer aktive Beseitigungsmaßnahmen bzw. wurde dies untersucht? Welcher Aufwand wäre aus Sicht der Stadtverwaltung dafür nötig? Können für derartige Maßnahmen Fördermittel genutzt werden?
  6. Der Hufeisensee wird aktuell von Akteuren verschiedener Wassersportarten genutzt, eine Wasserrettungsstation des DRK ist vorgesehen. Gibt es aktuell Auflagen für die Wassersportler (z.B. die Tauchsportler) zur Nutzung des Sees, die die Vinylchloridbelastung betreffen?
  7. Welche Gutachten liegen der Stadt aktuell vor, wonach Böschungen nicht dauerstandsicher ausgebildet sind? Sind auch Böschungen im Bereich der sogenannten Liegewiesen betroffen?
  8. Die DRK Wasserwacht hat infolge eines Unfallereignisses im Sommer 2022 Uferbereiche des Sees nach weiteren potenziell gefährlichen Gegenständen im Wasser abgesucht und zahlreiche Objekte ausfindig gemacht. Plant die Stadtverwaltung nunmehr eine Beräumung der Gegenstände? Können den Fraktionen die Ergebnisse der Sonarbefahrung zur Verfügung gestellt werden?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2022/04583
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

Das könnte dich auch interessieren …