Antrag der Fraktion zu Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen in Beiräten

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine Entschädigungslösung für ehrenamtlich Tätige in Beiräten, die durch den Stadtrat der Stadt Halle gebildet wurden, aussehen kann. Das Prüfergebnis, inklusive der Auflistung relevanter Beiräte sowie eine Kalkulation der Gesamtkosten, wird dem Stadtrat bis Oktober 2020 vorgelegt.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Neben Stadträt*innen und sachkundigen Einwohner*innen engagieren sich ehrenamtlich Tätige auch in Beiräten, die durch den Stadtrat per Beschluss ins Leben gerufen wurden. Genannt seien hier beispielhaft der Ausländer-, der Ehrengräber- und der Waldbeirat. Für die Anerkennung ihres Engagements sowie als Anreiz, ehrenamtlich tätig zu sein, sprechen wir uns für eine Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder aus. Die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Landesrecht Sachsen-Anhalt) ermöglicht grundsätzlich die Aufwandsentschädigung für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten. Andere Städte gehen diesen Weg bereits, so zum Beispiel die Stadt Leipzig, in der die Mitglieder eines von der Ratsversammlung gebildeten Beirates eine Teilaufwandentschädigung in Form eines Grundbetrages sowie ein Sitzungsgeld erhalten, soweit ihre Mitgliedschaft nicht zu ihren beruflichen Obliegenheiten gehört. In Sachsen-Anhalt hat die Stadt Staßfurt innerhalb ihrer Entschädigungssatzung einen separaten Paragraphen mit Regeln zur Aufwandsentschädigung für Beiräte festgelegt.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2020/01361
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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