In seiner Januarsitzung hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Der Entwurf der Stadtverwaltung wurde den Stadträt*innen
erst Ende November vorgelegt. Daher konnte der Beschluss auch erst im Januar gefasst werden.
Dem Haushaltsentwurf fehlte es erneut an vielen Stellen an der nötigen Klarheit. Aus nahezu allen Fraktionen gab es Nachfragen, weil Projekte hinter den Etats nur ungenau beschrieben wurden, Veränderungen zum Vorjahr nicht erklärt und teilweise auch Fehler enthalten waren. Mit Blick auf die Umsetzung des Haushaltes 2019 stellt sich auch die Frage, inwiefern die Haushaltshoheit des Stadtrates auch tatsächlich verwirklicht wird: Zahlreiche Projekte, die der Stadtrat mit Änderungsanträgen eingefügt hatte, wurden vom Oberbürgermeister nicht umgesetzt, obwohl die Deckung vorhanden war. Auch für 2020 hat der OB bereits angekündigt, die Änderungen der Fraktionen erst dann zu realisieren, wenn er selbst der Meinung ist, die nötigen Gelder wären im Stadthaushalt vorhanden. Hier wird die Haushaltshoheit des Stadtrates ad absurdum geführt. Gleiches gilt für die Verweigerung der Stadtverwaltung, Beschlüsse aus dem Jahr 2019 im Haushalt 2020 einzuplanen. Gemacht wird nur, was dem Oberbürgermeister ins Konzept passt.
Unsere Fraktion sah für den Haushalt 2020 einigen Änderungsbedarf, allein bei städtischen Fördermitteln wollte der OB mehrere Hunderttausend Euro streichen. Mit anderen Fraktionen wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag entwickelt und mit Mehrheit beschlossen. Wichtig für uns waren die Verbesserung der personellen Ausstattung des für Stadtgrün zuständigen Fachbereiches sowie der Stadtbibliothek, die Einführung der Ausstellungsvergütung, der Erhalt der Suchtberatungsstellen, die Rücknahme von Kürzungen im Bereich Jugendhilfe und Familien, bei Sportfördermitteln sowie beim Geld für öffentliche Toiletten. Unser eigener Änderungsantrag zum Verzicht auf weitere Planungen zu einem Saaleübergang fand leider keine Mehrheit. Die dafür eingeplanten Gelder sollten stattdessen für die Erstellung einer Fahrradstraßenkonzeption verwendet werden.
Der Genehmigung des Haushalts steht nichts im Wege und es ist unlauter, bei den Trägern Angst zu verbreiten, dass es kein Geld gäbe und keine Zusagen gemacht werden könnten.
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