Antrag zu einem Verzicht auf Gastspiele von Zirkussen, bei denen Wildtiere mitgeführt werden

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die kommunalen Möglichkeiten zu prüfen, um künftig Genehmigungen für Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere mitführen, auf gewidmeten und sonstigen städtischen Flächen versagen zu können. Das Prüfergebnis und ein Vorschlag zu einer entsprechenden Vorgehensweise sind dem Stadtrat in der Sitzung am 27. Mai 2015 vorzulegen.

Begründung:

Bundesweit wird seit geraumer Zeit über die Haltung von Wildtieren in Zirkussen diskutiert, da eine artgerechte Wildtierhaltung nach Auffassung vieler Experten wie z.B. der Bundestierärztekammer aufgrund häufiger Standortwechsel, zu kleiner Gehege und weiterer durch den Zirkusbetrieb und die städtische Umgebung bedingter Stressfaktoren nicht möglich ist. Betroffen sind insbesondere Tierarten, die unter den wechselnden Standortbedingungen eines Wanderzirkusses enormen Belastungen ausgesetzt und nicht angemessen gehalten werden können (Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe).

Leider ist eine einheitliche bundesweite Regelung über das Bundestierschutzgesetz bisher nicht erfolgt, so dass Kommunen gezwungen sind, rechtliche Spielräume für eigene Lösungen zu suchen. Zahlreiche Städte wie beispielsweise Köln, Schwerin oder Potsdam vermieten keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die Wildtiere mit sich führen. In Heidelberg gibt es aufgrund entsprechender Regelungen in den Pachtverträgen ein faktisches Wildtierverbot. Für den zentralen Festplatz in Chemnitz hat der Stadtrat im Dezember 2014 beschlossen, eine Zulassungsrichtlinie für die Überlassung an Zirkusunternehmen zu entwickeln. Die Stadt Erding hat ebenfalls eine Widmungseinschränkung für den Volksfestplatz hinsichtlich Zirkusunternehmen mit Großwildtieren vorgenommen.

Vorgeschlagen wird, auch für die städtischen Flächen in Halle entsprechende Lösungen zu entwickeln. Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende kommunale Regelung sachlich begründet und rechtmäßig aufgestellt werden kann.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/00604
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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