Bereits mit dem „Luftreinhalte- und Aktionsplan für den Ballungsraum Halle 2005“ wurde vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Maßnahme des Aktionsplanes eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Merseburger Straße (Höhe Maritim auf 500 m in Richtung Philipp-Müller-Straße und Turmstraße) temporär in Abhängigkeit der aktuellen Feinstaubbelastung festgelegt. Konkret wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung vom 01.09. eines jeden Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres vorgeschrieben; eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung konnte jeweils vom 01.05. bis 31.08. erfolgen, wobei im Aufhebungszeitraum eine zeitnahe Aktivierung der Maßnahme bei erhöhten Feinstaubbelastungen vorzuhalten war.
In dem im September 2011 in Kraft getretenen „Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle 2011“ wird festgelegt, dass die betreffende Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Merseburger Straße weiter aufrechtzuerhalten ist und Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auszuschöpfen sind.
Aktuell ist im betreffenden Bereich der Merseburger Straße keine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet.
Ich frage:
- Welche Gründe bestehen für die Nichtumsetzung der im Luftreinhalteplan 2011 festgelegten Maßnahme?
- Wann ist geplant, die Festlegungen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
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