Änderungsantrag zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

Dieser Antrag bezieht sich auf die Verwaltungsvorlage V/2011/09930  „Feststellung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für das Schuljahr 2012/13

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält folgende Fassung:

1.         Der Stadtrat stellt mit Beschluss die  Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEPl) der Stadt Halle (Saale) für die  Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für das Schuljahr 2012/13 mit den folgenden Einzelmaßnahmen fest.

1.1.      Der Stadtrat stimmt der Neueinrichtung eines Grundschulstandortes zum  01.08.2012 sowie der Neueröffnung einer Grundschule zum 01.08.2013 am Standort Heinrich-Pera-Straße 13 zu. Die neue Grundschule soll bis  auf Widerruf den Namen

Grundschule Glaucha

tragen.

Der neuen Grundschule wird der im Beschluss festgelegte Schulbezirk zugeordnet (vgl. Abschnitt I, Punkt 2.1.2).

1.2.      Der Stadtrat stimmt in Verbindung mit dem Beschlusspunkt 1.1 der Änderung der Schulbezirke der Grundschulen Johannesschule, „August Hermann Francke“ und „Am Ludwigsfeld“ ab Schuljahr 2012/13 zu (vgl. Abschnitt I Punkt 2.1.3).

1.3.      Der Stadtrat stimmt der Neueinrichtung eines Grundschulstandortes sowie der  Neueröffnung einer Grundschule zum  01.08.2012 am Standort Universitätsring 21 zu. Die neue Grundschule soll bis  auf Widerruf den Namen

Grundschule Weidenplan

tragen.

Der neuen Grundschule wird der im Anhang festgelegte Schulbezirk zugeordnet (vgl. Anlage 1 zu Antrag V-2011-10251).

1.4.      Der Stadtrat stimmt in Verbindung mit dem Beschlusspunkt 1.3 der entsprechenden Verkleinerung der Schulbezirke der Grundschulen „Neumarkt“, „Gotthold Ephraim Lessing“ und „Karl Friedrich Friesen“ ab Schuljahr 2012/13 zu.

1.5.      Der Stadtrat stimmt einer auslaufenden Beschulung an der Grundschule „Rosa Luxemburg“ ab 01.08.2012 zu. Die auslaufende Beschulung endet mit der Schließung der Grundschule am 31.07.2014. Zur Sicherung der Bestandsfähigkeit der Grundschule „Rosa Luxemburg“ stimmt der Stadtrat einer Änderung der Schulbezirke der Grundschulen „Rosa Luxemburg“ und „Kastanienallee“ ab dem Schuljahr 2012/13 zu. Folgende Straßen des bisherigen Schulbezirkes der GS „Kastanienallee“ werden der GS „Rosa Luxemburg“ zugeordnet:

  • An der Feuerwache (gerade Hausnr. 2 bis 36 )
  • Gustav-Weidanz-Weg
  • Richard Horn-Straße
  • Gerhard-Marcks-Straße
  • An der Magistrale (ungerade Hausnr. 1 bis 55)
  • Ernst- Barlach-Ring
  • Am Treff
  • G.-Lichtenfeld-Weg
  • G.-Geyer-Weg

1.6. Der Stadtrat stimmt zu, den Standort Kurt-Wüsteneck-Straße 21 als dauerhaften Standort der Sekundarschule Halle-Süd vorzuhalten (vgl. Abschnitt II, Punkt 2.1.1).

1.7. Der Stadtrat stimmt der Aufhebung des Kabinetts für Wirtschaft/Technik,            Hauswirtschaft, Liebenauer Straße 119 als eigenständige Einrichtung zu. Das Objekt wird ab 01.01.2012 schulorganisatorisch als Schulteil der KGS „Ulrich von Hutten“ geführt und im Produkt Gesamtschulen veranschlagt (vgl. Abschnitt 3, Punkt 2.1.1).

1.8. Der Stadtrat stimmt zu

1.8.1. der Aufhebung der Förderschule Comeniusschule und der Förderschule Jägerplatz als eigenständige Schulstandorte zum 31.07.2012.

1.8.2. der Fusion der Förderschule Comeniusschule und der Förderschule Jägerplatz ab 01.08.2012 am Standort Freiimfelder Straße 88 Jägerplatz 24 zu einer neuen Förderschule für Lernbehinderte. Die neue Förderschule soll bis auf Widerruf den Namen

Schule Freiimfelde Förderschule für Lernbehinderte Nord-Ost Mitte

tragen.

1.8.3. der Aufhebung der Förderschule Makarenkoschule und der Förderschule Fröbelschule  als eigenständige Schulstandorte zum 31.07.2012.

einer Prüfung der Aufhebung der Förderschule Makarenkoschule und der Förderschule Fröbelschule als eigenständige Schulstandorte und alternativ eine Fusion am Standort Trakehner Straße 1 oder einem anderen Standort zum 31.07.2013. Bedingung für eine Fusion ist die Realisierung der Sanierung des Schulgebäudes des neuen gemeinsamen Schulstandorts.

1.6.4.   der Fusion der Förderschule Makarenkoschule und der Förderschule Fröbelschule ab   01.08.2012 am Standort Trakehner Str. 1 zu einer neuen Förderschule für Lernbehinderte. Die neue Förderschule soll bis auf Widerruf den Namen

Schule am Rennbahnring, Förderschule für Lernbehinderte West

tragen.

1.9. Der Stadtrat bestätigt die im Schulentwicklungsplan 2010/11 – 2013/14 für die Berufsbildenden Schulen (BbS) ausgewiesene Schließung des Standortes (Außenstelle) der BbS I/II am Grasnelkenweg 16 (vgl. Abschnitt IV, Punkt 2.1.1).

1.10. Der Stadtrat stimmt einer Verlagerung der Außenstelle der Berufsbildenden Schulen V vom Standort Universitätsring 21 hin zum Standort Freiimfelder Straße 88 ab dem Schuljahr 2012/13 zu.

2.         Der Stadtrat stimmt zu, dass im Rahmen weiterer Schulentwicklungsplanungen in der Stadt Halle (Saale) als Planungsgröße ein Raumfaktor von 1,2 Unterrichtsräumen je Klasse für die Schulform Grundschulen angewandt wird. Für alle anderen Schulformen allgemeinbildender Schulen wird als Planungsgröße ein Raumfaktor von 1,5 Unterrichtsräumen je Klasse festgelegt (vgl. Abschnitt I, Punkt 2.1.1).

3.         Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, für die mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für das Jahr 2012/13 in Zusammenhang stehenden notwendigen Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen an den Schulgebäuden Heinrich-Pera-Straße 13, Universitätsring 21, Jägerplatz 24 und Freiimfelder Straße 88 dem Stadtrat zeitnah entsprechende Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorzulegen.

Der Stadtrat nimmt die in Verbindung mit der Schulentwicklungsplanung stehenden weiteren Planvorhaben anderer Bereiche zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung dieser Maßnahmen (vgl. Abschnitt I – IV, Punkt 2.3 Tangierende Aufgabenbereiche) die entsprechenden Planungen vorzubereiten, einzuleiten und entsprechende Beschlussvorlagen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung zur Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2013/14 über den Realisierungsstand dieser Maßnahmen zu berichten.

Begründung

Zu den  Beschlusspunkten 1.3 + 1.4:

Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der SchülerInnenzahlen im Grundschulbereich ist vor allem hinsichtlich der Standorte im innerstädtischen Bereich ein verstärkter Aufwuchs der SchülerInnenzahlen zu verzeichnen. Auch für die Folgejahre werden steigende Geburtenzahlen in Halle prognostiziert. Während für den Bereich der südlichen Innenstadt mit dem Vorschlag zur Eröffnung eines Grundschulstandortes in der Heinrich-Pera-Straße in der Verwaltungsvorlage dieser Entwicklung Rechnung getragen wird, gibt es bisher keine Lösung für Kapazitätsprobleme in der nördlichen Innenstadt.

Angekündigt wird lediglich, dass im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für das Jahr 2013/14 eine Eröffnung eines weiteren Grundschulstandortes geprüft werden soll. Gleichzeitig wird festgestellt, dass es derzeit an einem geeigneten Gebäude fehlt.

Die bündnisgrüne Ratsfraktion schlägt daher vor, bereits für das Schuljahr 2012/13 einen neuen Grundschulstandort im Gebäudekomplex Universitätsring 21 einzurichten und dementsprechend eine Verlagerung der Außenstelle der Berufsbildenden Schulen V Halle/Saale vorzunehmen. Die Möglichkeit einer solchen Verlagerung wird als Gegenstand einer Prüfung auch von der Stadtverwaltung selbst vorgeschlagen (vgl. Vorlage Anlage 1 Seite 74).

Mit der Eröffnung einer „GS Weidenplan“ wäre eine angestrebte dauerhafte Entlastung der Grundschulstandorte „Neumarkt“, „Gotthold Ephraim Lessing“ und „Karl Friedrich Friesen“ erreichbar. Der dringende Handlungsbedarf ergibt sich schon alleine daraus, dass nach den Angaben der Stadtverwaltung bereits zum nächsten Schuljahr 2012/13 die räumliche Beschulung in der GS „Gotthold Ephraim Lessing“ nicht gesichert werden kann (vgl. Vorlage Anlage 3 Seite 23).

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt daher vor, Teilbereiche der bisherigen Schulbezirke der GS „Neumarkt“, „Gotthold Ephraim Lessing“ und „Karl Friedrich Friesen“ in einen neuen Schulbezirk für die GS „Weidenplan“ zu integrieren. Als Grenzen des neuen Schulbezirkes kommen insofern folgende Straßen in Betracht: Ludwig-Wucherer-Straße, Große Steinstraße, Große Ulrichstraße, Geiststraße und Bernburger Straße (vgl. Anlage 1 dieses Änderungsantrags).

Zum  Beschlusspunkt 1.5:

Vorgeschlagen wird eine Änderung der bisherigen Schulbezirke der Grundschulen „Rosa Luxemburg“ und „Kastanienallee“ entsprechend der von der Stadtverwaltung vorgelegten Hochrechnung vom 13.10.2011 „Erweiterung des Schulbezirkes Variante B“. Mit dieser Änderung ab dem Schuljahr 2012/13 entstehen nach den vorgelegten Prognosen dauerhaft bestandsfähige Grundschulen mit einer Zweizügigkeit bzw.  Dreizügigkeit. Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen die Schließung des extra für schulische Belange umgebauten Standortes Haflinger Straße 13 vorzunehmen, wird abgelehnt. Die Verwaltung stellt selbst dar, dass für eine längerfristige Nutzung des Standortes Kastanienallee 7/8 für die SchülerInnen beider Grundschulen eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gesamtobjektes notwendig ist. In den dem Stadtrat vorgelegten Prioritätslisten für betreffende Maßnahmen taucht das Objekt allerdings überhaupt nicht auf.

Zum  Beschlusspunkt 1.8.2:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, dem Vorschlag der Stadtverwaltung zur Fusion der Förderschule Comeniusschule und der Förderschule Jägerplatz angesichts der gesunkenen Zahlen der FörderschülerInnen im Stadtgebiet infolge der angestrebten inklusiven Beschulung zuzustimmen, allerdings wird als Standort für die neue Schule der Standort Jägerplatz 24 vorgeschlagen, sodass das Gebäude der Förderschule in der Freiimfelder Straße künftig als Außenstelle der Berufsbildenden Schulen V genutzt werden kann.

Erst durch die vom Landesverwaltungsamt vorgenommenen Nichtzuweisungen von SchülerInnen in den vergangenen zwei Schuljahren ist die 1994 sanierte Förderschule „Jägerplatz” formal bestandsgefährdet. Wie bei der Jägerplatzschule auch weist der Standort der Comeniusschule einen guten Sanierungsstand auf, wobei allerdings bei beiden Schulen weitere Brandschutzmaßnahmen notwendig sind. Insbesondere aufgrund der Vorteile des Standortes Jägerplatz 24 hinsichtlich der überschaubaren Größe, dem guten Schulumfeld sowie der zentralen Lage in der Innenstadt ist dieses Schulgebäude aus unserer Sicht erhaltenswert.

Sollte die räumliche Kapazität des Schulgebäudes am Jägerplatz vorerst nicht für alle SchülerInnen der fusionierten Schulen ausreichen, können ergänzend freie Kapazitäten in der Pestalozzischule genutzt werden.

Zum  Beschlusspunkt 1.8.3:

Auf Grund der besseren Raumsituation schlägt die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage eine Fusion der Förderschulen für Lernbehinderte in Halle-Neustadt am Standort der Makarenkoschule vor, auch wenn gleich dazu ausgeführt wird, dass an diesem Standort ebenfalls bauliche Mängel vorhanden sind.

Eine Fusion der Schulen vor diesem Hintergrund wird aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen derzeit nicht befürwortet. Wir schlagen vor, zunächst andere geeignete  Standort für eine Fusion zu prüfen oder eine Sanierung des Standortes der Makarenkoschule intensiv zu verfolgen, auch um den von der Fusion betroffenen  SchülerInnen und LehrerInnen eine Perspektive aufzeigen zu können. Die negativen Folgen einer Fusion sollten durch deutlich verbesserte Lernbedingungen am neuen gemeinsamen Standort aufgewogen werden.

Zum  Beschlusspunkt 1.10.:

Die Stadtverwaltung führt in der Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aus, dass in Verbindung mit der Sicherung der Beschulung im Grundschulbereich im Bereich nördliche Innenstadt zu prüfen sei, inwieweit durch die Verlagerung der Außenstelle Universitätsring der BbS V zusätzliche Kapazitäten für den Grundschulbereich geschaffen werden können.

Vorgeschlagen wird, die Verlagerung der Außenstelle bereits zum Schuljahr 2012/2013 zu realisieren. Als Standort wird insoweit der Schulkomplex in der Freiimfelder Straße 88 vorgeschlagen, der mit der Fusion der Schulen für Lernbehinderte Jägerplatz und Comenius am Standort Jägerplatz zur Verfügung stehen wird.

Zum Beschlusspunkt 3:

Notwendige Voraussetzung für eine Umsetzung der mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vorgeschlagenen Maßnahmen ist eine tatsächliche Nutzbarkeit der betreffenden Schulgebäude zu Beginn des Schuljahres 2012/13. Vorgeschlagen wird daher – insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der brandschutztechnischen Bestimmungen an den Schulgebäuden Heinrich-Pera-Straße 13, Universitätsring 21, Jägerplatz 24 und Freiimfelder Straße 88 –  eine zeitnahe und prioritäre Realisierung der notwendigen Schritte.

Status

in Beratung

Feststellung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für das Schuljahr 2012/13 V/2011/09930
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2011/10251
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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