Ausbau des Saale-Radwanderweges

Beschlussvorschlag

Innerhalb des kommenden Jahres wird der Saale-Radwanderweg im Stadtgebiet der Stadt Halle nach den Vorgaben des Landesradverkehrsplans auf das Niveau eines nationalen Fernradwanderweges ausgebaut. Ziel ist ein befestigter Ausbau möglichst mit Asphalt auf 2,50 m Breite. Belange des Naturschutzes sind bei Planung und Ausführung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Trasse soll familienfreundlich auch mit Fahrradanhänger befahrbar sein. Für hochwassergefährdete Bereiche ist eine Alternativstrecke auszuweisen.

Um den anzustrebenden Standard realisieren zu können, sind im Einzelnen die wie folgt aufgeführten Investitionen durchzuführen:

1. Ausbau des Weges zwischen Planena und der Stadtgrenze bei Rattmannsdorf (ca. 600 m)
2. Ausbau des Uferweges entlang der Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg (ca. 600 m)
3. Ausbau des Weges zwischen der Straße Zum Teich (Einfahrt Kläranlage Lettin) bis Dachstraße (ca. 600 m)
4. Ausbau des Uferweges entlang der Wilden Saale zwischen Talstraße und Schwanenbrücke (ca. 1000 m)

Begründung

Der Saale-Radwanderweg ist Bestandteil des Deutschlandroutennetzes und somit im Interesse des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt (Prioritätsstufe 1 im Entwurf des Landesradverkehrsplanes) zur Schaffung attraktiver durchgehend ausgebauter Fernradwegenetze in Deutschland und Sachsen-Anhalt. Den Ausbaubemühungen des ehemaligen Landkreises Bernburg, des Saalkreises und aktuell des Burgenlandkreises (4,9 Mio. € Investitionen in das Kreisradwegenetz in den nächsten drei Jahren; MZ vom 04.05.2009) stehen Lücken im ehemaligen Landkreis Schönebeck aber auch in der Stadt Halle gegenüber.

Der Radtourismus ist ein stark wachsendes Tourismussegment mit hohen Zuwachsraten. Folgt man der Analyse von Herrn Minister Haseloff vom 07.06.2007 werden von den 140.000 Fernradfahrern, die Sachsen-Anhalt jährlich besuchen, eine Million Übernachtungen gebucht, 320 Mio. € Umsatz generiert und damit 7.200 Arbeitsplätze gesichert und 7 Mio. € kommunale Steuereinnahmen gewonnen. Die Erfolge des Elberadweges sind auch auf die Saale zu übertragen (schon jetzt dürften signifikante Umsätze generiert werden, jedenfalls sind im Sommer täglich Radfahrer mit Gepäck zu sehen). Davon wird die Gastronomie der Stadt Halle überproportional profitieren, da die Radwanderer bevorzugt in touristisch interessanten Orten mit Kultur- und Freizeitangebot übernachten. „Für die Gesamtheit aller erfassten Fahrradtouristen in Deutschland, die während ihrer Reise mindestens einmal übernachten, ergeben sich Ausgaben in Höhe von 64,60 € pro Kopf und Tag“ . D. h. 10.000 zusätzliche Radtouristen, die mit einer verbesserten Qualität und Vermarktung erreichbar sein sollten, schaffen in der Stadt eine Wertschöpfung von 6,4 Mio. Euro jährlich, die vergleichsweise geringen Kosten für Investitionen (2,8 km Ausbau; ca. 300 TSD Euro, davon 180 Tsd. Landesförderung) amortisieren sich kurzfristig. Die Stadt Halle soll deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und vorbildhaft ihren Teil zu dem vergleichsweise kostengünstigen (im Verhältnis zu den potentiellen Einnahmen) Ausbau der Infrastruktur, bei großen wirtschaftlichen Effekten, beitragen. Die Folgekosten sind vergleichsweise gering.

Der Ausbau des Saale-Radwanderweges in Halle wird eine Reihe von Synergien im Sinne der Realisierung kommunaler Ziele mit sich bringen. Er schafft eine Grundlage für die Ausweitung des gesundheitsfördernden und familienfreundlichen Breitensports Radfahren (wird von Zehntausenden Hallensern fast jeden Alters betrieben; 53% aller Bundesbürger fahren ein- oder mehrmals wöchentlich Fahrrad ) und für die Naherholung. Er vermeidet damit Individualverkehr, trägt damit zum Klimaschutz bei und steigert im merkantilistischen Sinn die Umsätze von Cafes und Restaurants in Halle und Umgebung.

Die beantragten Maßnahmen ergänzen den Bau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke in Verlängerung der Franz-Schubert-Straße inklusive der Herstellung der Wegeanschlüsse und den Ausbau der kürzlich vom Land hinsichtlich der Finanzierung bewilligten Strecke entlang der Saale zwischen Hafenbahnbrücke und Holzplatz. Einzelne Teilstrecken dienen als attraktive Routen für Alltagsfahrten mit dem Rad.

Die Investitionen können mit einem Regelfördersatz von 60 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur (GA) vom Land bezuschusst. Diese Zuschüsse können zusätzlich mit Mitteln des AFG und u. U. des Ministerium für Umwelt (Emissionsminderung und ländlicher Wegebau) bis zu einem Gesamtfördersatz von 90% kombiniert werden. Zu prüfen ist, ob weitere Mittel einbezogen werden können.

Ergebnis

In stark modifizierter Form Zustimmung der Ratsmehrheit, siehe Link Ratsinformationssystem.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2009/08421
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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