Anfrage zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu realisieren bedeutet nach unserem Verständnis, Menschen mit Beeinträchtigungen beim Sehen, Gehen oder Hören den Zugang zu bzw. die Nutzung von öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Verkehrsstrukturen so barrierearm wie möglich zu gewährleisten. Diese Barrierefreiheit ist in der Stadt Halle (Saale) derzeit an vielen Stellen nicht gegeben. Offenkundig wurde dies bereits im August 2010 im Rahmen des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschusses bei einer Begehung in der Innenstadt gemeinsam mit Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten der Stadt.

Eine aktuelle Gesamtübersicht über vordringliche Maßnahmen zur Realisierung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Halles liegt dem Stadtrat bisher nicht vor.

Wir fragen daher:

  1. Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung vor hinsichtlich unzureichender Barrierefreiheit bei bestehenden kommunalen Gebäuden und Verkehrsstrukturen und welche Maßnahmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit hält die Stadtverwaltung diesbezüglich vordringlich für erforderlich?

    Bitte getrennt nach folgenden Kategorien ausführen:

    • barrierefreie Zugänge zu und innerhalb von öffentlichen kommunalen Gebäuden und Einrichtungen
    • barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes.
  2. Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung hinsichtlich unzureichender Barrierefreiheit bei bestehenden öffentlichen Gebäuden in anderer Trägerschaft?

V/2012/10611

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