Ende 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft gesetzt. Danach
sollte die Wasserqualität deutlich verbessert und bis 2015 – bzw. nach erfolgter
Fristverlängerung – spätestens bis 2027 sollten alle Gewässer in einen „guten ökologischen“
und „guten chemischen Zustand“ gebracht werden. Für die Fließgewässer erster Ordnung ist
die Gewässerunterhaltung eine Landesaufgabe, für die Fließgewässer zweiter Ordnung eine
kommunale Pflichtaufgabe, welche den zuständigen Unterhaltungsverbänden (die Stadt ist
hier Mitglied) übertragen worden ist.
Wir fragen:
- In welchem ökologischen und chemischen Zustand befinden sich derzeit die
Gewässer in Halle (Saale)? Für welche der Gewässer können die vorgegebenen
Ziele der WRRL bis 2027 voraussichtlich eingehalten werden? Welche Ursachen
sieht die Stadtverwaltung bei wahrscheinlicher Nichterreichung der Ziele? - Welche wesentlichen Maßnahmen wurden im Stadtgebiet bei den Fließgewässern
zweiter Ordnung zur Zielerreichung in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt?
Welche geeignete Maßnahmen sind aktuell und in den kommenden Jahren
diesbezüglich vorgesehen? - Für welche Projekte konnten welche Fördermittel in Anspruch genommen werden?
Für welche Maßnahmen ist eine Fördermittelantragstellung geplant?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=32356&voselect=21750
