Mit der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2026 vom 04.Mai 2026 wurde u.a. angeordnet, dass durch den
Oberbürgermeister mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche
Sperre verfügt wird, die sicherstellt, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
gegenüber dem im Finanzhaushalt ausgewiesenen Betrag um mindestens 20 Mio. EUR
verbessert wird[1]. Im Stadtrat am 27.05. wurde zur Untersetzung dieses Betrages über die
geplante Verteilung auf Budgets aller Geschäftsbereiche, die Finanzwirtschaft sowie die
Deckungskreise Personal und Gebäudewirtschaftliche Leistungen allgemein informiert. Am
28.05.2026 wurde dann die Haushaltssperre angeordnet. Demnach unterliegt den
budgetverantwortlichen Beigeordneten die verbindliche Festlegung, in welchen konkreten
Teilbudgets, PSP-Elementen oder Sachkonten die verminderten zahlungswirksamen
Aufwandsansätze im weiteren Haushaltsvollzug realisiert werden. Festgelegt wurde, dass
dem Fachbereich Finanzen bis spätestens bis zum 5. Juni 2026 die zu sperrenden
Aufwands- und Mehrertragsansätze in tabellarischer Form mitgeteilt und diese dort
geprüft/bestätigt werden.
Wir fragen:
Welche konkreten Teilbudgets, PSP-Elemente oder Sachkonten in welcher Höhe wurden
nunmehr gesperrt? Wir bitten um eine tabellarische Auflistung mit Darstellung des
ursprünglichen Haushaltansatzes und des neuen Planansatzes mit Berücksichtigung der
HH-Sperre, einer Kurzbegründung zu den Auswirkungen sowie einer Einordnung der
betreffenden Aufgabe in die Kategorien pflichtig/freiwillig.
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
[1] Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 04.05.2026 unter
https://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=337251&type=do&
https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=32354&voselect=21750
