Antrag zum Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter*innen des Bereichs Jugendgerichtshilfe im Fachbereich Bildung 5. April 202313. April 2023 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3653430">Gerd Altmann</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3653430">Pixabay</a> Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch der Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeiter*innen des Bereiches Jugendgerichtshilfe in welchen konkreten Bereichen und/oder zu welchen konkreten Themen ist. Die Kosten für diesen Fortbildungsbedarf sind zu kalkulieren. Das Prüfergebnis ist den Mitgliedern des Stadtrates spätestens in der Sitzung des Stadtrates im August 2023 vorzulegen. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Bildungsausschusses am 16.02.2023 wurde seitens der Staatsanwaltschaft Fortbildungsbedarf für die Mitarbeiter*innen des Bereichs Jugendgerichtshilfe zu sehr häufig ausgeführten Delikten durch Jugendliche in Halle angezeigt.