Antrag zum Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter*innen des Bereichs Jugendgerichtshilfe im Fachbereich Bildung

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch der Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeiter*innen des Bereiches Jugendgerichtshilfe in welchen konkreten Bereichen und/oder zu welchen konkreten Themen ist. Die Kosten für diesen Fortbildungsbedarf sind zu kalkulieren.
  2. Das Prüfergebnis ist den Mitgliedern des Stadtrates spätestens in der Sitzung des Stadtrates im August 2023 vorzulegen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Bildungsausschusses am 16.02.2023 wurde seitens der Staatsanwaltschaft Fortbildungsbedarf für die Mitarbeiter*innen des Bereichs Jugendgerichtshilfe zu sehr häufig ausgeführten Delikten durch Jugendliche in Halle angezeigt.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2023/05509
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

Das könnte dich auch interessieren …