Anfrage zu Einsatzbereichen und Tätigkeiten von Mitarbeiter*innen in geförderten Beschäftigungsprogrammen

Der Eigenbetrieb für Arbeitsförderung und das Dienstleistungszentrum Arbeitsmarkt koordinieren diverse Beschäftigungsprogramme, die er bzw. es zum einen selbst umsetzt, zum anderen lediglich koordiniert und die Umsetzung an Träger vergibt.

Wir fragen:

Welche konkreten Tätigkeiten üben die Mitarbeiter*innen der folgenden Programme in welchen Einsatzbereichen an welchen Einsatzorten aus:

  • Teilhabechancengesetz § 16i SGB II,
  • Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende