Anfrage zu einem Bauvorhaben in der Seebener Straße

Auf einem Grundstück in der Seebener Straße 143 ist eine Wohnbebauung vorgesehen. Die dazu gehörigen Stellplätze für Pkws sollen an etwas entfernterer Stelle auf einem dahinterliegenden Grundstück entstehen. Alle betreffenden Flächen sind laut aktuellem Flächennutzungsplan als sonstige Grünflächen (teilweise als Park) eingestuft.

Wir fragen:

  1. Warum wurde für den Neubau der Wohnungen eine nahezu komplette Überbauung des vorhandenen Grundstücks genehmigt, ohne dabei auch die nach der Stellplatzsatzung nötigen Stellplätze einzubeziehen? Welche Grundflächenzahl und welche Geschossflächenzahl wurde hier bewilligt? Wie begründet die Stadtverwaltung ihre Entscheidung hierzu?
  2. Aus welchen Gründen ist es nach Ansicht der Stadtverwaltung möglich, auf einem als sonstige Grünfläche gekennzeichneten Grundstück Pkw-Stellplätze oder Garagen zu errichten? Dürfen die betreffenden Stellflächen versiegelt werden?
  3. Wurden bei der Genehmigung der Stellplätze die Interessen aller Anlieger abgewogen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Abwägung? Wenn nein, warum ist diese Abwägung nicht erfolgt?
  4. Wurden mit allen betroffenen Anlieger*innen bzw. Grundstückseigentümer*innen Gespräche zum Wegerecht geführt? Wenn ja, was war das Ergebnis? Wenn nein, warum hat die Stadtverwaltung auf diese Gespräche verzichtet?
  5. Wie wirkt sich das Neubauvorhaben hinsichtlich der daraus folgenden Versiegelung vor Ort (unabhängig von ggf. an anderer Stelle erfolgenden Ausgleichsmaßnahmen) aus? Wie viel Fläche wird neu versiegelt, wie viel entsiegelt?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2021/03315
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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