Anfrage zur Transparenz bei städtischen Grundstücksgeschäften

Die Stadt Halle plant auch 2017 in erheblichem Umfang Verkäufe nicht mehr benötigter städtischer Grundstücke. Im Haushalsplanentwurf 2017 sind Einzahlungen aus Verkäufen in Höhe von 5,37 Mio. € vorgesehen. Aufwendungen für Ankäufe werden 2017 demgegenüber nicht geplant. Zuständig für Entscheidungen zu Grundstücksgeschäften sind je nach Vermögenswert der Oberbürgermeister, der Finanzausschuss oder der Stadtrat.

Beschlussvorlagen zu Grundstücksgeschäften werden im jeweils nicht öffentlichen Teil der Sitzungen von Finanzausschuss oder Stadtrat beraten bzw. beschlossen. Die betreffenden Vorlagen erhalten grundsätzlich im Betreff die Bezeichnung „Verkauf kommunaler Grundstücke“ bzw. „Verkauf eines kommunalen Grundstücks“. Im Beschlusstext heißt es regelmäßig: „Der Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften/der Stadtrat beschließt den Verkauf städtischer Grundstücke zu den in der Beschlussvorlage aufgeführten Bedingungen.“ In dieser Form wird der betreffende Beschluss in der Folge dann auch veröffentlicht, so dass die Bürgerschaft eigentlich nur darüber informiert wird, dass irgendetwas zu irgendeinem Preis an irgendwen verkauft wurde.

Demgegenüber werden in ebenfalls nicht öffentlicher Sitzung zu fassenden Beschlüssen zu Vergabeentscheidungen der Stadt Leistung, Auftragssumme und Auftragnehmer benannt und im Nachgang der Sitzung auch veröffentlicht. Wir fragen:

  1. Aus welchen Gründen verzichtet die Stadtverwaltung bei Beschlussvorlagen zu städtischen Grundstücksgeschäften bisher auf Angaben zu:
    1. den betreffenden Grundstücken nebst Flächengrößen,
    2. zum Kaufpreis,
    3. zum Erwerber (bei Verkäufen)?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung unter Beachtung der Vorschriften der Kommunalverfassung die Transparenz von Entscheidungen zu Grundstücksgeschäften der Stadt zu erhöhen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

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