Anfrage zu elektronisch verstärkter Musik in der Innenstadt

In jüngerer Vergangenheit ist in den Fußgängerbereichen der Innenstadt zunehmend zu beobachten, dass sich Straßenmusiker durch elektronische Verstärkung über die mit normalem Instrumentenspiel und Gesang erreichbare Lautstärke hinaus Gehör zu verschaffen versuchen. Ebenso versuchen wiederholt Einzelhandelsgeschäfte durch in den Straßenraum hineinwirkende laute Musik Kunden anzuwerben. In anderen Städten, beispielsweise Leipzig oder Hannover, wird derartige Beschallung von Passanten und Kunden kritisch gesehen, vom wünschenswerten Straßenmusizieren unterschieden und daher reglementiert. In Halle hingegen enthält die Sondernutzungssatzung (maßgeblich §4 Abs.1 (d)) nur vergleichsweise geringe Auflagen für musikalische Darbietungen. Wir fragen daher:

  1. Sind der Stadtverwaltung die beschriebenen Phänomene bekannt und wie werden diese gegebenenfalls in ihrer Wirkung auf die Attraktivität der Innenstadt bewertet?
  2. Haben städtische Mitarbeiter in den vergangenen drei Jahren mit Schaustellern oder Geschäftsinhabern diesbezüglich das Gespräch gesucht oder informelle oder formelle Warnhinweise ausgesprochen? Falls ja, erfolgt dies aufgrund eigener Feststellung und Initiative oder aufgrund von Beschwerden von Bürgerinnen oder Bürgern?
  3. Sieht die Stadtverwaltung weitergehenden Regelungsbedarf wie in anderen Städten?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10607
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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