Änderungsantrag zur „Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale)“

Dieser Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage „Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale)“ (Vorlagen-Nummer V/2011/09953)

Beschlussvorschlag

§ 8 Absatz 2 Nr. 3 wird geändert und erhält folgende Fassung:

(2) Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn:

  1. zur Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen oder aus besonderen stadtgestalterischen Gründen Bäume beeinträchtigt oder beseitigt werden sollen,

Begründung

Vorgeschlagen wird von der Stadtverwaltung in der zur Abstimmung vorliegenden Fassung der Beschlussvorlage, dass eine Befreiung von den Verboten nach § 6 der Satzung auch erteilt werden kann, wenn die Entfernung oder Schädigung von Bäumen aus besonderen stadtgestalterischen Gründen vorgenommen werden soll.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, diesen Ausnahmetatbestand zu streichen und hält die bereits aktuell bestehende Regelung für den Fall der Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Unterhaltung von Denkmälern für ausreichend.

Die Stadtverwaltung selbst hat dargestellt, dass im Befreiungsverfahren eine sorgfältige Abwägung des öffentlichen Interesses am Baumschutz und den Belangen der Stadtgestaltung vorzunehmen wäre. In welchen Fällen besondere stadtgestalterische Gründe vorliegen könnten, bleibt allerdings völlig unklar. Auch der Vorschlag, dass diese Gründe dann anzunehmen sind, wenn alternativ Stadtrat oder Planungsausschuss oder Ordnungs- und Umweltausschuss dies bestätigt haben, schafft insofern keine Klarheit.

Status

in Beratung

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2011/10282
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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