Stärkung der BürgerInnenbeteiligung und Transparenz durch E-Government

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) bekennt sich zu dem Ziel einer verstärkten BürgerInnenbeteiligung an der städtischen Politik durch Ausweitung der E-Government-Angebote der Stadt.
  2. Im dritten Quartal 2012 sind die Ergebnisse folgender Prüfaufträge in Form einer Beschlussempfehlung für den E-Government-Masterplan 2013-2020 vorzulegen:
    1. OpenData: Prüfung von Aufwand und möglichem Umfang einer datenschutzkonformen, kostenlosen öffentlichen Zurverfügungstellung der durch und für die Stadtverwaltung erhobenen Daten in einem maschinenlesbaren Format über Standard-Schnittstellen.
    2. OpenGovernment: Prüfung des Aufwands der Einführung von Vorhaben der informations- und kommunikationstechnologiegestützten BürgerInnenbeteiligungen auf der Basis des erreichten Umsetzungsstands der Verwaltungsmodernisierung in der Stadt Halle (Saale).
    3. Bürgerhaushalt: Prüfung der Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Einführung eines Bürgerhaushalts über eine technische Plattform für eine umfassende Information der BürgerInnen über den städtischen Haushalt und deren Einbeziehung in die Entscheidungsfindung zu Haushaltsprioritäten.

Begründung

Unter dem Schlagwort „E-Government“ wird seit Jahren ein breites Bündel an internetgestützten Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung, der Angebotsverbesserung und der Öffnung von Verwaltung und Politik hin zu mehr Transparenz und BürgerInnenbeteiligung verstanden. So hat sich die Stadt Halle bereits vor einigen Jahren auf den Weg zur Umsetzung gemacht, sich einen Masterplan 2008-2012 zur Umsetzung einer umfassenden Reihe von Einzelvorhaben gegeben und arbeitet seither verwaltungsintern mit jährlichen Aktionsplänen an der Umsetzung. Für den Zeitraum 2013-2020 ist die Entwicklung eines Folge-Masterplans angedacht (siehe die Antwort auf die Stadtratsanfrage V/2011/10072).

Fazit unserer Einschätzung des bisher Erreichten ist, dass dieser erste Masterplan primär auf Maßnahmen innerhalb der Verwaltung fokussierte. Es wurden und werden also eine Vielzahl von Grundlagen geschaffen, auf die nun aufgebaut werden kann. Denn obwohl die Verbesserung von Verwaltungsabläufen und die Entwicklung neuer und verbesserter Service-Angebote für BürgerInnen wichtige Bestandteile der E-Government-Zielsetzung darstellen, so kann man doch inzwischen darüber hinausgehen. Mit der Verbreitung schneller Internetzugänge und neuen Software-Lösungen haben sich neue Anwendungsgebiete etabliert, von denen uns insbesondere zwei Spezialisierungen für den halleschen Kontext interessant erscheinen:

  • Das Schlagwort „OpenData“ meint einerseits die Forderung der kostenlosen Zurverfügungstellung von mit Steuermitteln erhobenen öffentlichen Rohdaten wie Geodaten, Fahrplan- und Verkehrsdaten oder Statistiken in einem maschinenlesbaren – also weiterverarbeitbaren – Format. Und andererseits versteht man unter diesem Konzept auch die Verwendung dieser Daten durch interessierte Dritte, die damit beispielsweise neue Zugänge zu kommunalpolitischen Anliegen oder die Aufbereitung von Daten entwickeln.
    Beispiele sind:

  • Unter dem Stichwort „OpenGovernment“ versteht man zunehmend jene Angebote, die eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in den politischen Prozess ermöglichen können. Seien es digitale Petitionssysteme, Meinungsbildungs- und Abstimmungssysteme oder Technik-Plattformen für die Abbildung von Konzepten wie dem „Bürgerhaushalt“.
    Beispiele sind:

Insbesondere Vorhaben aus diesen beiden Bereichen können eine Chance zur Anregung des Interesses der BürgerInnenschaft bieten, sich wieder stärker über Kommunalpolitik zu informieren oder zu beteiligen, denn sie können ein intensiveres Verstehen der Materie ermöglichen. Da diese Formen der Information und Integration über bisher bekannte Formate hinausgehen, bestehen gute Chancen der Öffnung von Kommunalverwaltung und    -politik.

Die bündnisgrüne Ratsfraktion beantragt daher zu prüfen, in welchem Umfang und mit welchem Aufwand sich auch die Stadt Halle (Saale) auf diesen Weg machen kann. Den Rahmen sollte dazu die anstehende Weiterentwicklung des E-Government-Masterplans bilden. Wir denken, dass auf der guten erreichten Basis der Verwaltungsmodernisierung und neben deren Fortsetzung der Schwerpunkt des Plans etwas stärker in die Richtung Transparenz und BürgerInnenbeteiligung verschoben werden sollte. Daher schlagen wir vor, konkret prüfen zu lassen, welche Maßnahmen sich mit überschaubarem Aufwand an den bisher erreichten Arbeitsstand integrieren lassen und wie die Beschlusslage des Stadtrats zur Einführung eines Bürgerhaushalts im Kontext des Masterplans umgesetzt werden kann.

Viele Städte in Deutschland werden aktuell im Bereich BürgerInnenbeteiligung und Transparenz durch E-Government verstärkt aktiv. Ein Wissenschafts- und Medienstandort wie Halle sollte jetzt mit der Planung und der nötigen politischen Schwerpunktsetzung zur Weiterentwicklung der städtischen E-Government-Ziele beginnen, auch wenn der Umsetzungsprozess sich sicherlich über die gesamte Dauer der Laufzeit des Masterplans erstrecken wird.

Status

in Beratung

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