Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BeteiligungsManagementAnstalt die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Halle zu sogenannten „Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex) für die Beteiligungen der Stadt Halle an privatrechtlichen Unternehmen fortzuentwickeln und dem Stadtrat bis zum Ende des Jahres 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.
In die Leitlinien sind Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Beteiligungsunternehmen sowie zum Zusammenwirken der Beteiligten festzulegen.
Begründung
In den vergangenen Jahren wurden große Teile der ehemals von der Stadtverwaltung Halle realisierten Aufgaben der Daseinsvorsorge (Bereitstellung von wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Dienstleistungen) in privatrechtliche Organisationsformen überführt. Beispiele dafür sind die Gründung der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle und die Übertragung der städtischen Hallen- und Freibäder an die Bäder Halle GmbH.
Die Stadt Halle ist gehalten, gemeinsam mit ihren Unternehmen (Kapitalgesellschaften und Eigenbetriebe) eine gute, d.h. verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich vorrangig an den Gemeinwohlinteressen orientiert, aber auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst berücksichtigt.
Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat sie daher gleichzeitig sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.10.2006 hat der Stadtrat der Stadt Halle eine Beteiligungsrichtlinie der Stadt Halle (Saale) beschlossen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die betreffende Richtlinie in „Leitlinien guter Unternehmensführung“ weiterzuentwickeln. Konkret sollen grundsätzliche Aufgaben, Rechte und Pflichten der gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Organe (Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsgremien) städtischer Beteiligungsunternehmen und das Verhältnis zur Stadt aufgenommen werden. Beispielsweise sind Regelungen zu den Beschlusszuständigkeiten, zu Weisungsrechten oder zur Berücksichtigung von strategischen Zielvorgaben zu ergänzen.
Die Leitlinien sollen für alle Mehrheitsbeteiligungen eine verbindliche Grundlage darstellen. Bei allen anderen Beteiligungsunternehmen soll auf eine Berücksichtigung der Leitlinien als verbindliche Grundlage hingewirkt werden.
Status
in Beratung
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