Dringlichkeitsantrag zur Aufhebung des Beschlusses zur Schließung des Thalia–Theaters

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat weist die Oberbürgermeisterin als Vertreterin des Gesellschafters Stadt Halle (Saale) in der Gesellschafterversammlung der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle an, eine Einwilligung in Pläne der Geschäftsführung zur Schließung des Thalia-Theaters nicht zu erteilen bzw. eine bereits erteilte Einwilligung zu widerrufen sowie die Aufhebung des Beschlusses zur Schließung des Thalia-Theaters zu erwirken.

Begründung der Dringlichkeit

Die Sitzung des Aufsichtsrates der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle, auf der die Schließung des Thalia-Theaters beschlossen wurde, fand am 08.10.2010 statt. Am Abend des Tages konnte man aus der Presse von dem Schließungsbeschluss erfahren. Zu diesem Zeitpunkt war die reguläre Antragsfrist für den Oktober-Stadtrat bereits abgelaufen (sie endete am 06.10.2010).

Aufgrund einer unzureichenden Informationspolitik von GmbH-Geschäftsführung und Stadtverwaltung können sich sowohl die interessierte Öffentlichkeit als auch die Mitglieder des Stadtrates lediglich über die Presse über die Details und Konditionen des Schließungsbeschlusses informieren. Demzufolge müssten die beabsichtigen Kündigungen von Arbeitsverträgen wohl bereits bis Ende des Monats Oktobers ausgesprochen werden. Es besteht also allein in dieser Frage eine hohe Dringlichkeit zu einer schnellen Entscheidung, weil sonst bis zur regulären November-Sitzung des Stadtrats bereits Tatsachen geschaffen worden sein könnten, nach denen eine Fortführung der verdienstvollen Arbeit des Thalia-Ensembles nur noch schwer möglich wäre.

Sachliche Begründung

Die Vereinigung der städtischen Kultureinrichtungen zur Theater, Oper und Orchester GmbH im Jahr 2008 erfolgte ausdrücklich mit dem Ziel, so die Vielfalt des städtischen Kulturangebots aufrecht zu erhalten. Die aktuellen Finanzierungsprobleme sind nicht zu bestreiten, aber die Lösung einer ersten konkreten Krise kann und darf nicht darin bestehen, vorschnell und ohne ausgiebige Debatte eine Sparte zur Disposition zu stellen. Eine derartig wichtige kulturpolitische Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen für die Entwicklung der Stadt Halle darf nicht ohne Beteiligung des Stadtrates erfolgen.

Auch laut Gesellschaftervertrag (§ 7, Abs. 2 g beziehungsweise § 8, Abs. 6 a) bedürfen Entscheidungen über die Aufgabe von Geschäftszweigen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat ist somit nicht kompetent, d.h. nicht das zuständige Gremium, um über die Schließung eines Geschäftsbereiches zu entscheiden.

Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Budgetrecht des Rates – die Beschlüsse des Stadtrates zur Finanzierung der Theater, Oper und Orchester GmbH gehen klar von einem definierten Leistungsumfang, fünf Sparten, aus. Dieses Angebot kann nicht einfach eine untergeordnete städtische Einrichtung erheblich einschränken und gleichzeitig eine unveränderte Fortsetzung der städtischen Zahlungen erwarten.

Die grüne Fraktion fordert eine breite, intensive und ausführliche öffentliche Debatte mit allen Betroffenen und Interessenvertretern zu der Frage, welche Kultureinrichtungen in welchem Umfang sich die Stadt Halle weiterhin leisten will und leisten kann. Eine solche Debatte muss ergebnisoffen, fair und ohne Vorfestlegungen geführt werden. Entsprechend kann am Beginn dieser Debatte nur die Rücknahme des Schließungsbeschlusses für das Thalia-Theater stehen. Und sollte am Ende einer solchen Debatte wirklich über die Notwendigkeit der Schließung einer Einrichtung innerhalb des Unternehmens abzustimmen sein, so kann allein der hallesche Stadtrat das entscheidungsfassende Gremium dafür sein.

Bis dahin kann der Stadtrat auf dem Wege der Gesellschafterweisung Einfluss auf die Theater, Oper und Orchester GmbH nehmen: Die Oberbürgermeisterin ist qua Amt die Vertreterin der Stadt Halle (Saale) in der Gesellschafterversammlung (§5, Absatz 4 Gesellschaftsvertrag). Sollte sich der Stadtrat entscheiden, sich dem Thema zu widmen, so ist die Oberbürgermeisterin zur Umsetzung entsprechender Beschlüsse verpflichtet. Daraus resultiert, dass der Stadtrat bis zur Klärung der Grundsatzfrage Kulturfinanzierung auf die – mindestens vorübergehende – Aufhebung von Schließungsbeschlüssen hinwirken kann.

Status

Der Antrag wurde zur Oktober-Sitzung des Stadtrates am 27.10.2010 gestellt. Er kann jedoch nur durch eine erfolgreiche Abstimmung des Stadtrates (Quorum 2/3 der Stimmen) kurzfristig auf die Tagesordnung gehoben werden.

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