Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 55 Gartenstadt Gesundbrunnen wird auf folgende Grundstücke erweitert: Geschossbauten entlang der Pestalozzistraße und der Westseite der Straße der Republik zwischen Pestalozzistraße und Läuferweg. Der Übersichtsplan wird entsprechend angepasst (siehe Anlage 1).- Die Begründung zur Erhaltungssatzung wird entsprechend der Anlage 2 geändert.
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Die Erhaltungssatzung Nr. 55 Gartenstadt Gesundbrunnen ist ein wichtiges Instrument, um das einzigartige städtebauliche Ensemble der Gartenstadt zu erhalten. Dennoch gab es in den letzten Jahren Auseinandersetzungen um deren Auslegung. Die Schärfung der Formulierungen der konstituierenden Bestandteile in der Begründung zur Satzung (Anlage 2) soll dabei helfen, dass sich die Auslegung der Erhaltungssatzung auf wesentliche Merkmale beschränkt. Andererseits sollen Veränderungen und Baumaßnahmen, die diesen Merkmalen nicht entgegenstehen, grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Dies betrifft insbesondere die Installation von Fotovoltaik und Solarthermie sowie die Errichtung von Wärmepumpen, Fahrradboxen, Einhausungen für Mülltonnen usw. Auch die Errichtung von Pkw-Stellplätzen, wo dies räumlich möglich ist und andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen, soll ermöglicht werden, wenn durch diese Maßnahmen der Charakter des Vorgartens nicht
verloren geht. Dies kann zum Beispiel durch Begrünung oder Einhausung sichergestellt werden.
Zu 1.: Die im Geltungsbereich zu ergänzenden Grundstücke gehören zum Gesamtensemble. Sie sind zeitgleich entstanden und ein wichtiger Bestandteil des Gebietes, wie auch analog die Bebauung im Läuferweg und in der Diesterwegstraße. Es sollte deshalb ebenso gesichert sein, dass diese Bebauung in ihrer städtebaulichen Ausprägung im Sinne dieser Satzung erhalten bleibt.
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