Anfrage zur weiterhin ausstehenden Neufassung der Stellplatzsatzung

Bereits im Juni 2019 (also vor über 3 Jahren) hatte der Stadtrat auf Antrag der Kolleg*innen der Fraktion MitBürger beschlossen, dass die Stellplatzsatzung der Stadthalle zeitnah (im Laufe des Jahres 2019) überarbeitet werden soll. Konkret sollten Ausnahmen von der Pflicht, Stellplätze herzustellen oder abzulösen, geschaffen werden, wenn ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt werden kann und dieses Konzept im konkreten Fall geeignet ist, die Nachfrage der Bewohner*innen bzw. Nutzer*innen nach Kfz und Parkplätzen zu reduzieren.

Als Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzepts kommen in Betracht:

  • die Teilnahme an einem (E-)Carsharingkonzept,
  • das Vorhalten von Maßnahmen, die die Nutzung von Fahrrädern besonders unterstützen (Bereitstellen von E-Bikes, Lastenrädern oder Pedelecs über Bikesharingkonzepte) oder das Einrichten zusätzlicher Abstellflächen (z.B. für Fahrradanhänger),
  • spezielle Angebote für Beschäftigte, Bewohner*innen und andere Nutzer*innen (z.B. Jobticket, Semesterticket, Jobräder, ÖPNV-Abo)

(vgl. Beschluss zu Antrag VI/2019/05239 am 26.06.2019).

Da nachfolgend kein Entwurf für eine neue Satzung vorgelegt wurde, stimmte der Stadtrat am 26.01.2022 einem neuen Antrag der CDU-Fraktion zum gleichen Thema zu. Konkret wurde die Stadtverwaltung diesmal beauftragt, Anpassungen an der Stellplatzsatzung zu prüfen, die esermöglichen, die Ablösebeträge abgestuft zu substituieren und Abweichungen bei folgenden Sachverhalten zu gewährleisten:

  1. Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (nachgewiesen z.B. durch geringe Entfernung zu Haltestellen des ÖPNV),
  2. Errichtung von Carsharingstellplätzen,
  3. Errichtung von Fahrradabstellanlagen (inkl. Flächen für Lastenfahrräder),
  4. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements (z. B. ÖPNV-Zuschuss für Mitarbeitende/ Jobtickets)
  5. klimafreundliche Installationen (z. B. Ladeinfrastruktur)

(vgl. Beschluss zu Antrag VII/2021/03312 am 26.01.2022).

Obwohl auch das 2019 fortgeschriebene Klimaschutzkonzept als Maßnahme Nr. 50 eine klimafreundliche Überarbeitung der Stellplatzsatzung beinhaltet, wurde leider auch ein halbes Jahr später nach der letzten Beschlussfassung immer noch kein neuer Satzungsentwurf oder wenigstens ein Ergebnis der Prüfungen vorgelegt.

Wir fragen:

Wo liegt das Problem bei der Umsetzung der betreffenden Stadtratsbeschlüsse? Wann soll auch die Stadt Halle endlich eine Stellplatzsatzung erhalten, die nachhaltige Mobilitätskonzepte berücksichtigt und so zur Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr beiträgt? Wann kann ein Satzungsentwurf zur Beschlussfassung und anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2022/04308
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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