Anfrage zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder von Beiräten

Nach Kommunalverfassungsgesetz hat die- oder derjenige, die/der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wurde, Anspruch auf Ersatz ihrer/seiner Auslagen und ihres/seines Verdienstausfalls.

Im Julistadtrat 2020 wurde die Stadtverwaltung auf unsern Antrag hin beauftragt zu prüfen, wie eine Entschädigungslösung für ehrenamtlich Tätige in Beiräten, die durch den Stadtrat der Stadt Halle gebildet wurden, aussehen kann. Das Prüfergebnis, inklusive der Auflistung relevanter Beiräte sowie eine Kalkulation der Gesamtkosten, sollte dem Stadtrat bis Oktober 2020 vorgelegt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Der Stadtrat hat im Haushaltsplan 2021 vorsorglich ein Budget in Höhe von 10.000 EUR für diese Aufgabe bereitgestellt. Eine Neuregelung in der städtischen Entschädigungssatzung steht weiterhin aus.

Wir fragen:

Aus welchen Gründen wurde dem Stadtrat das Prüfergebnis immer noch nicht vorgelegt? Welche Ergebnisse hat die Prüfung ergeben? Wann wird die Stadtverwaltung dem Stadtrat einen Vorschlag für eine Ergänzung der Regelungen der städtischen Entschädigungssatzung zur Beschlussfassung vorlegen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

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