Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 197 Charlottenstraße/ Gottesackerstraße/ Töpferplan – Aufstellungsbeschluss“ (VII/2020/00833)

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 3 wird geändert und erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat billigt die in der zusammenfassenden Sachdarstellung und Begründung genannten Planungsziele mit folgenden Ergänzungen:
    a) Erhalt des Gebäudes Töpferplan Nr. 3,
    b) Berücksichtigung der Radverkehrsverbindung zwischen Altstadt (Marktplatz) und Hauptbahnhof über die Martinstraße,
    c) weitest gehender Erhalt von Großbäumen und deren Integration in die Planungen,
    d) Berücksichtigung des absehbaren Bevölkerungszuwachses durch die Errichtung von neuen Wohnungen im Hinblick auf die Versorgung mit einer Grundschule.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Zu a) Im dritten Anstrich der Planungsziele wird auf eine „gemischt genutzte Bebauung mit dem Charakter eines innerstädtischen lebendigen Quartiers mit Wohnen, Nutzflächen für nichtstörende Nutzungen und soziale Nutzungen…“ abgehoben. Dieser positive und sehr zu begrüßende Planungsansatz lässt sich nur umsetzen, wenn auch die baulichen Gegebenheiten dazu vorhanden sind. Gerade das Gebäude Töpferplan 3 eignet sich sehr gut für nichtstörendes Gewerbe (z.B. für die Kreativwirtschaft), kulturelle Angebote, Gaststättengewerbe und ähnliches. Die Nutzungen der letzten 30 Jahre mit Kino, Clubkultur, Ateliers und Vereinsräumen waren in der Stadtgesellschaft ein fest etablierter Ort.

Als eines der letzten verbliebenen gründerzeitlichen Häuser in dem Areal ist es auch wegen seiner Größe und Gestalt ein prägender Bau. Nicht zuletzt war der Erhalt des Hauses Töpferplan 3 eine Bedingung im Kaufvertrag zwischen den privaten Vorbesitzern und dem Investor:

„Der Käufer ist verpflichtet, das auf dem Grundbesitz befindliche Bestandsgebäude in die neu zu errichtende Bebauung zu integrieren, sofern dem nicht rechtliche Vorgaben, behördliche Auflagen (insbesondere des Baurechts), technische oder wirtschaftliche Gründe entgegenstehen. Ferner wird der Käufer am Gebäude an geeigneter Stelle eine Gedenktafel für die Buchdruckerei Emil Wolff & Söhne anbringen, wobei sich die Erschienene zu 1. und der Käufer über die konkrete Gestaltung und Lage dieser Gedenktafel zu gegebener Zeit abstimmen werden.“

Kaufvertrag v. 16.04.2018, S.18/19 §11 Sonstigen Vereinbarung (Gedenktafel)

Die Einbeziehung des Gebäudes Töpferplan 3 in das Gesamtkonzept mit einer gewerblich-kulturellen Mischnutzung würde positive Effekte für das neue Viertel entfalten.

Zu b) Neben der Hauptroute über die Franckestraße ist der Weg über die Martinstraße eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen Altstadt und Hauptbahnhof. Dies gilt insbesondere für die Wegebeziehungen zur nördlichen Alt- und Innenstadt. Da die Fläche des aufzustellenden Bebauungsplans auch die Treppenanlage am Leipziger Turm beinhaltet, liegt es nahe, hier über Lösungen zur Schaffung einer barrierefreieren Überwindung des vorhandenen Höhenunterschiedes nachzudenken. Dies betrifft bei genauer Betrachtung ja nicht nur den Radverkehr, sondern auch Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen und Rollatoren.

Zu c) Auf dem gesamten Areal finden sich zahlreiche größere Bäume sowie dichte Hecken- und Strauchbereiche. Diese gilt es im Hinblick auf die lokalen klimatischen Verhältnisse sowie den Schutz von Pflanzen, Vögeln, anderen Kleintieren und Insekten weitestgehend zu erhalten.

Zu d) In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss wird die Einrichtung einer Kindertagesstätte in Aussicht gestellt. Mit Verweis auf die aktuell angespannte Situation bezüglich der Anzahl der Schüler*innen in den umliegenden Grundschulen liegt es aus unserer Sicht nahe, die Auswirkungen auf die umgebende Schullandschaft zu prüfen und zu bewerten, sowie entsprechende Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2020/01298
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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