Anfrage zur Beteiligung mit einem Projekt am Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“

Durch das „Förderprogramm Auen“ des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ geförderte Projekte sollen dazu beitragen, die Flussauen an Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und als Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln. Die Förderrichtlinie ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Antragsberechtigt wäre auch die Stadt Halle. Der Bund finanziert maximal bis zu 75 % der Gesamtkosten eines Vorhabens. Vom Zuwendungsempfänger wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Der restliche Betrag kann von Drittmittelgebern (z.B. einem Bundesland) bereitgestellt werden.

Entsprechend der Richtlinie (vgl. https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/wasser/Dokumente/Blaues_Band/Richtlinien_Foerderprogramm_Auen.pdf ) sind folgende Maßnahmen an Bundeswasserstraßen und deren Auen und soweit für den Biotopverbund notwendig in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen grundsätzlich förderfähig:

  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)
  • Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)
  • Extensivierung der Auennutzung
  • Förderung standortgerechter Nutzungen
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
  • Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)
  • Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen)
  • Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten)

Wir fragen:

  1. Besteht aus Sicht der Stadtverwaltung ein Bedarf für entsprechende Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Halle? Wenn ja, welche Maßnahmen wären grundsätzlich denkbar? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  2. Plant die Stadtverwaltung eine entsprechende Antragstellung im Projektzeitraum bis 2022?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

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