Anfrage zu Sperrpfosten und Pollern an Radverkehrsverbindungen

Im Stadtgebiet der Stadt Halle sind zahlreiche Zufahrtssperren an Radverkehrsverbindungen mit Sperrpfosten/ Pollern versehen, um eine unzulässige Befahrung durch andere Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Zahlreiche dieser Zufahrtssperren sind allerdings bei Dunkelheit problematisch, da sie aktuell nicht mit den Warnfarben rot-weiß reflektierend markiert sind.
Wir fragen:

  1. Besteht nach StVO bzw. VwV-StVO in Verbindung mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010 eine rechtliche Verpflichtung alle diese Sperrpfosten/Poller vollumfänglich mit den Warnfarben rot-weiß reflektierend zu markieren und ggf. die Zufahrten zusätzlich mit einer weißen Randmarkierung auf dem Weg zu kennzeichnen?
  2. Wie viele Sperrpfosten/Poller wurden in Halle von der Unteren Verkehrsbehörde angeordnet? Bestehen auch von der Unteren Verkehrsbehörde nicht angeordnete Sperrpfosten/ Poller im Stadtgebiet von Halle? Wenn ja, wie viele?
  3. Gibt es in Halle ein Verzeichnis der bestehenden Sperrpfosten/Poller? Kann dieses bereitgestellt werden?
  4. Wird in der Stadt Halle die Notwendigkeit und rechtskonforme Realisierung von Sperrpfosten/ Pollern systematisch überprüft? Wie viele Sperrpfosten/Poller wurden in den vergangenen Jahren überprüft?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2019/04977
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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