Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat im 2. Quartal 2018 ein noch 2018 umzusetzendes Konzept nebst Finanzierung hinsichtlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die 253 im Bereich der Halle-Saale-Schleife im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage im Juli 2013 gefällten Bäume zur Beschlussfassung vorzulegen.
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Nach Darstellung in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage unserer Fraktion vom Januar 2014 (vgl. V/2014/12397) wurden im Rahmen der im Auftrag der Stadt Halle durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage am Gimritzer Damm im Juli 2013 insgesamt 253 Bäume im Bereich der Halle-Saale-Schleife gefällt. Im betreffenden Bereich wurde allerdings in der Folge keine Hochwasserschutzanlage gebaut. Aktuelle Planungen des zuständigen Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen – Anhalt (LHW) sehen ebenfalls keine Realisierung des Neubaus der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm im Bereich der Halle-Saale-Schleife vor. Vielmehr soll der Neubau in Form einer Hochwasserschutzwand entlang der Trasse des
bestehenden Dammes erfolgen.
Die Fällung der 253 Bäume war demnach nicht notwendig, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat es bisher keine gegeben.
Auf verschiedene Anfragen unserer Fraktion in den Jahren 2016 und 2017 wurde von der Verwaltung jeweils mitgeteilt, dass die Verwaltung in Abhängigkeit der Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung einer Hochwasserschutzanlage am Gimritzer Damm und den darin enthaltenen endgültigen Maßnahmen über die konkrete Umsetzung der nachgefragten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen informieren werde – vgl. VI/2016/01757 und VI/2017/03278. Allerdings werden im aktuellen Planfeststellungsverfahren nach den aktuell ausliegenden Planunterlagen keinerlei Maßnahmen aus dem Jahr 2013 betrachtet und entsprechend diesbezüglich keine Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen.
Vor diesem Hintergrund sind von der Stadt Halle zeitnah entsprechende Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zu realisieren. Außerdem ist dem Stadtrat vorzulegen, wer die Finanzierung übernimmt.
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