Das Landesverwaltungsamt hat den Beschluss des Stadtrates für einen Aula-Anbau am neuen Schulstandort der Zweiten Integrierten Gesamtschule in Halle bestätigt und den Widerspruch des Oberbürgermeisters zurückgewiesen. Dies wurde den Stadträt*innen in einer E-Mail am 02.07.2017 mitgeteilt.
Dr. Inés Brock, Vorsitzende der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu: „Das Schreiben des Landesverwaltungsamtes schafft nun endlich Klarheit. Der Stadtrat hat mit dem Haushaltsbeschluss für 2017 die erforderlichen Gelder für das Projekt bereitgestellt und auch den Aula-Anbau im Grundsatz beschlossen. Der Widerspruch des Oberbürgermeisters hat das Vorhaben monatelang verzögert. Letztlich lehnte die Kommunalaufsicht alle von Dr. Wiegand angeführten Gründe für eine Rechtswidrigkeit ab. Nun muss der Beschluss zügig umgesetzt werden, wir haben einiges an Zeit aufzuholen.“
Hintergrund:
Der Stadtrat hat mit dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2017 finanzielle Mittel für den Anbau einer Aula für die Zweite IGS bereitgestellt. Allerdings weigerte sich die Verwaltungsspitze dagegen, diese Mittel auch tatsächlich zu verwenden. Stattdessen sollte eine Schulsanierung ohne Aula geplant werden. Deshalb fasste der Stadtrat im Februar einen gesonderten Beschluss, der den Bau der Aula beinhaltete. Gegen diesen Beschluss legte der Oberbürgermeister Widerspruch ein und der Vorgang wurde der Kommunalaufsicht zur Entscheidung vorgelegt.
Dr. Wiegand benannte folgende Gründe, die einer Umsetzung des Stadtratsbeschlusses entgegenstünden:
- Alle Investitionen in der Stadt müssten zurückgestellt werden, weil Brandschutzmaßnahmen an Schulen und Kitas Priorität haben.
- Die finanziellen Mittel für den Aula-Anbau müssten erst aus Erlösen aus Grundstücksverkäufen erzielt werden, bevor sie für das Projekt verwendet werden können.
- Die Bereitstellung von Mitteln für den Aula-Anbau stelle einen Verstoß gegen die Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt dar
Das Landesverwaltungsamt ist keinem der Argumente gefolgt und hat die behauptete Rechtswidrigkeit nicht bestätigt. Der Beschluss ist nun umzusetzen.
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