Anregung der Fraktion zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes

In der Stadtratssitzung am 26.04. 2017 hat der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion (VI/2017/02784) einen Beschluss zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes gefasst und diesen Beschluss nach Widerspruch des Oberbürgermeisters am 31.05.2017 nochmals bestätigt. In der schriftlichen Stellungnahme zum Antrag verweist die Stadtverwaltung einerseits auf eine Unzuständigkeit des Rates, kündigt allerdings eine Beratung eines fortgeschrieben Personalentwicklungskonzept ab August 2017 an.

Unsere Fraktion regt an, im fortgeschriebenen Konzept auch die Themen Ausbildung und Teilzeitbeschäftigung/Jobsharing zu verankern.

Durch die eigene Ausbildung junger Menschen werden künftige städtische Mitarbeiter*innen gewonnen, so kann der Überalterung des Personalbestandes entgegengewirkt werden. Unverständlich ist es daher aus unserer Sicht, wenn die Stadt an dieser Stelle ihr Engagement zurückfährt, wie auf Nachfrage unserer Fraktion im Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten hinsichtlich der künftigen (Nicht-)Ausbildung im Berufsfeld Gärtner/Gärtnerin von der Stadtverwaltung bestätigt wurde. Aus unserer Sicht sollten zumindest ermittelte Ausbildungsbedarfe, das aktuelle und künftige Ausbildungsangebot und Maßnahmen zur Gewinnung von Ausbilder*innen im Personalentwicklungskonzept berücksichtigt und im Stadtrat beraten werden.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, sind Teilzeitbeschäftigung bzw. Jobsharing geeignete Mittel. In dem im September 2016 beschlossenen fortgeschriebenen Gleichstellungsaktionsplan der Stadt findet sich daher ein solches Projekt im Handlungsfeld Teilhabe am Erwerbsleben „Teilzeitbeschäftigung und Jobsharing“. Vorgesehen war, dass durch die Fachbereichsleitung jeweils entschieden werden sollte, bei welchen Stellen bereits im Ausschreibungstext der Hinweis auf die Möglichkeit von Teilzeit zu geben ist. Bei Ablehnung der Möglichkeit sollte dies künftig schriftlich begründet werden. Allerdings gibt es in der Praxis weiterhin in nahezu allen Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung keine kommunizierten Optionen im Hinblick auf eine mögliche Teilzeitbeschäftigung, Begründungen werden dafür auch nicht gegeben. In eine Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes sollten daher Möglichkeiten der Nutzung von Teilzeit /Jobsharing aufgenommen und diskutiert werden.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2017/03122
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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