In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Umweltangelegenheiten am 11.02.2016 wurde von der Stadtverwaltung über geplante Antragstellungen im Rahmen der Landesförderrichtlinie Hochwasserschutz informiert. Demnach hat die Stadtverwaltung gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt drei Projekte angezeigt, die gefördert werden sollen. U.a. wird eine Förderung von Planungsleistungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für den Altstadtbereich in einem Umfang von ca. 50.000 Euro beantragt.
Wir fragen:
Für welche Maßnahmen sollen aktuell Planungsleistungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Altstadt in Auftrag gegeben werden? Welche Aufgabenstellung liegt den vorgesehenen Beauftragungen zugrunde? Wie sollen Öffentlichkeit und Stadtrat in den Prozess der Entwicklung und Realisierung von Maßnahmen einbezogen werden?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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